Legionellen im Trinkwasser bekämpfen
Legionellen sind Bakterien, die sich im Warmwasser zwischen etwa 25 und 45 °C stark vermehren und beim Einatmen von Wassernebel eine schwere Lungenentzündung auslösen können. Ab 100 KBE je 100 ml muss der Betreiber nach der Trinkwasserverordnung handeln. Dauerhaft verschwinden sie nur, wenn auch der Biofilm bekämpft wird, in dem sie sitzen.
Legionellen in der Hausinstallation ist ein Einsatzgebiet von biostream® ZERO, bei dem Legionellen und ihr Biofilm in der Trinkwasser-Installation eines Gebäudes mit Chlordioxid bekämpft werden.
Kerndaten
- Produkt
- biostream® ZERO
- Technischer Maßnahmenwert
- 100 KBE je 100 ml (Trinkwasserverordnung)
- Untersuchungspflicht
- § 31 TrinkwV, Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen
- Pflichten bei Befund
- §§ 51 und 52 TrinkwV
- Regelwerk
- DVGW W 551
- Seitenstruktur
- GEOhybrid-Grounding, technisches Strukturformat, kein Prüfzeichen
- Stand
Was sind Legionellen, und ab wann sind sie gefährlich?
Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise im Wasser vorkommen. Nach dem DVGW vermehren sie sich bei Wassertemperaturen zwischen etwa 25 und 45 °C sehr gut; ab 50 °C wird die Vermehrung gehemmt, oberhalb von 60 °C sterben sie schnell ab. Gefährlich werden sie, wenn sie als feiner Wassernebel eingeatmet werden, etwa beim Duschen. Dann können sie die Legionärskrankheit auslösen, eine schwere Lungenentzündung, oder das milder verlaufende Pontiac-Fieber.
Grenzwert: Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE je 100 ml
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt in Anlage 3 Teil II einen technischen Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml fest. Wird er erreicht, muss der Betreiber unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, die Ursache klären, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen und Maßnahmen ergreifen (§ 51). Für höhere Befunde nennt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitere Stufen, zum Teil unter Berufung auf das DVGW-Arbeitsblatt W 551, bis zu Sofortmaßnahmen wie einem Duschverbot bei über 10.000 KBE je 100 ml. Die Tabelle steht unter Maßnahmenwert und Stufen.
Wer muss sein Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen?
Der Betreiber, wenn die Anlage einen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter in einer Warmwasserleitung hat, Duschen oder andere Vernebelung vorhanden sind und das Wasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen (§ 31 TrinkwV). Die Intervalle:
- Öffentliche Tätigkeit (zum Beispiel Schulen, Kliniken, Sporthallen): mindestens jährlich
- Gewerbliche Tätigkeit (zum Beispiel Vermietung): mindestens alle drei Jahre
- Mobile und zeitweilige Anlagen: die Häufigkeit legt das Gesundheitsamt fest
Einzelheiten zu Kriterien, Probenahme und Fristen: Legionellenprüfung.
Welche Verfahren helfen gegen Legionellen?
In der Praxis kommen mehrere Ansätze infrage, mit unterschiedlichen Stärken und Grenzen:
| Verfahren | Wirkprinzip | Grenzen |
|---|---|---|
| Thermische Desinfektion | Mindestens 70 °C für mindestens drei Minuten an jeder Entnahmestelle. | Energieintensiv; nicht jede Anlage erreicht die Temperatur an jeder Entnahmestelle; Verbrühungsgefahr; wirkt kaum in Totleitungen. |
| UV-Bestrahlung | Inaktiviert Keime im vorbeifließenden Wasser am Einbauort. | Kein Restgehalt im Leitungsnetz; den Biofilm in den Leitungen dahinter erreicht sie nicht. |
| Chemische Desinfektion mit Chlordioxid | Oxidiert die Zellbestandteile der Keime und dringt in die Schleimschicht des Biofilms ein, in der Legionellen sitzen. | Nur Stoffe aus der Liste nach § 20 TrinkwV; ist die Installation Ursache der Mängel, darf dort nur auf Anordnung des Gesundheitsamts desinfiziert werden (§ 23 Abs. 3). Anlagendesinfektion durch Fachbetriebe. |
| Endständige Filter | Halten Legionellen an der Entnahmestelle zurück. | Sofortmaßnahme bei hohen Befunden; beseitigt nicht die Ursache im System. |
Quellen: Trinkwasserverordnung (TrinkwV); Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL); DVGW. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der TrinkwV.
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Wo sitzen Legionellen in der Trinkwasser-Installation?
Legionellen wachsen dort, wo Warmwasser zu kühl ist oder steht. Typische Stellen sind der Trinkwassererwärmer, wenn er dauerhaft unter 60 °C gefahren wird, eine Zirkulation, in der die Temperatur unter 55 °C fällt, selten genutzte Entnahmestellen und Totstränge sowie Kaltwasserleitungen, die sich in warmer Umgebung erwärmen. Überall dort bildet sich leicht ein Biofilm, der die Keime schützt.
Deshalb nennt die Empfehlung des Umweltbundesamts für die Untersuchung Probenahmestellen am Abgang des Trinkwassererwärmers, am Wiedereintritt der Zirkulation und an den Enden der Steigstränge. Welche Temperaturen die Regeln verlangen, steht unter Warmwasser und Temperatur.
Warum Legionellen im Biofilm überleben
Der Biofilm schützt die Legionellen vor der Wirkung herkömmlicher Desinfektionsmittel. So können sie sich weiter vermehren. Wie Biofilme entstehen und aufgebaut sind, erklären wir ausführlich unter Biofilme bekämpfen.
Legionellen stellen ein wasserhygienisches Problem dar, welches oftmals unterschätzt wird. Sie siedeln sich in den sogenannten Biofilmen an.
Zur Bekämpfung des Biofilms samt der darin enthaltenen Legionellen, Pseudomonaden und anderer pathogener Keime setzt biostream® ZERO auf den Wirkstoff Chlordioxid.
Chlordioxid dringt in den Biofilm ein
Als im Wasser gelöstes Gas vermag Chlordioxid in die Schutzschichten schleimbildender Mikroorganismen einzudringen, um die Legionellen, Pseudomonaden und andere pathogene Keime abzutöten. Das hemmt das Wachstum des Biofilms und entfernt nach unserer Erfahrung auch bereits aufgewachsene Biofilme. Außerdem ist eine Wirksamkeit im Gasraum gegeben.
Wirksamkeit geprüft. In 1.620 Einzeltests am Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz Universität Hannover (Leitung Dr. rer. nat. H.-D. Werlein) wurde für biostream® ZERO eine Wirksamkeit von 99,9 % gegenüber im Trinkwasser vorkommenden Keimen nachgewiesen, bei 5 Minuten Einwirkzeit.
Ursache Biofilm
Eine dauerhafte Bekämpfung von Legionellen und Pseudomonas in Trinkwasser-Systemen ist nur im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Biofilms in den Leitungen möglich. Erst wenn der Biofilm als Nährgrundlage beseitigt ist, können aktiv pathogene Keime und Bakterien beseitigt werden.
Wir empfehlen bei bereits vorhandenen Biofilmen eine Grundsanitation des Leitungssystems durch eine Stoß- bzw. Standdesinfektion. Hierbei wird der aktive Wirkstoff Chlordioxid in einer höheren Dosierung in das Leitungssystem eingebracht. Nach einer leitungsabhängigen Einwirkzeit wird das komplette Leitungssystem durchgespült, um den gelösten Biofilm zu entfernen. In Gebäuden führt diese Anlagendesinfektion ein Fachbetrieb nach DVGW W 551-3 durch.
Danach kommt es darauf an, ein erneutes Aufwachsen zu verhindern: mit den richtigen Temperaturen, regelmäßigem Wasseraustausch und, wo nötig, einer Desinfektion mit Chlordioxid. Ist der Zustand der Installation die Ursache der Mängel, darf das Trinkwasser dort nach § 23 Abs. 3 TrinkwV nur auf Anordnung des Gesundheitsamts desinfiziert werden, und der Betreiber muss die Installation sanieren. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zu Ihrer Anlage.
Wer ist für Legionellen im Gebäude verantwortlich?
Verantwortlich ist der Betreiber der Wasserversorgungsanlage, nach § 2 Nr. 3 TrinkwV der Unternehmer oder sonstige Inhaber. In einem Mietshaus ist das in der Regel der Vermieter; eine Hausverwaltung handelt in seinem Auftrag. Er lässt untersuchen, zeigt Befunde ab 100 KBE je 100 ml an, lässt die Ursache klären und die Maßnahmen umsetzen und informiert die Bewohner. Was im Einzelnen gilt, fasst die Seite Pflichten nach der Trinkwasserverordnung zusammen.
Über 2.200 gemeldete Legionellose-Fälle zählte das Robert Koch-Institut für 2024. Mehr dazu in unserem Beitrag Legionellen in Deutschland: über 2.200 Fälle im Jahr.
So gehen Sie als Betreiber vor
- Pflicht prüfen. Klären Sie, ob Ihre Anlage unter § 31 TrinkwV fällt: Speichergröße über 400 Liter oder mehr als 3 Liter in einer Warmwasserleitung, Duschen, gewerbliche oder öffentliche Abgabe.
- Untersuchen lassen. Beauftragen Sie eine zugelassene Untersuchungsstelle; sie nimmt die Proben am Trinkwassererwärmer, an der Zirkulation und an den Enden der Steigstränge.
- Befund einordnen. Ab 100 KBE je 100 ml gelten die Pflichten nach § 51. Der Befund-Lotse zeigt, was bei Ihrem Wert zu tun ist.
- Ursache beseitigen. Temperaturen, stehendes Wasser, Totstränge und Biofilm sind die üblichen Ursachen. Die Sanierung, etwa eine thermische oder chemische Anlagendesinfektion, übernimmt ein Fachbetrieb.
- Vorbeugen. Halten Sie die Temperaturen nach DVGW W 551 ein, sorgen Sie für Wasseraustausch an allen Entnahmestellen und lassen Sie im vorgeschriebenen Abstand erneut untersuchen.
Die Rechtsgrundlagen dazu fasst die Seite Pflichten nach der Trinkwasserverordnung zusammen; alle Verfahren zur Desinfektion vergleicht die Seite Verfahren im Vergleich.
Wirksamkeit, Regeln und Alternativen
Zulässig im Trinkwasser. Chlordioxid steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren, die das Umweltbundesamt nach § 20 der Trinkwasserverordnung führt. Für Herstellung und Einsatz gelten unter anderem DIN EN 12671 und das DVGW-Arbeitsblatt W 224; für die Desinfektion von Anlagen nennen DVGW W 291 und W 551-3 Chlordioxid als bewährte Chemikalie.
Wasserstoffperoxid ist in der Trinkwasser-Liste kein Desinfektionsmittel. Das Umweltbundesamt führt es in der Liste nach § 20 der Trinkwasserverordnung nur zur Oxidation. Silber steht dort gar nicht mehr; früher war es nur zur Konservierung im Ausnahmefall vorgesehen. Chlordioxid ist dort zur Desinfektion aufgeführt. Für die Desinfektion von Anlagen, deren Desinfektionswasser danach verworfen wird, nennen die DVGW-Arbeitsblätter W 291 und W 551-3 neben Chlordioxid auch Wasserstoffperoxid und Hypochlorit.
Häufige Fragen zu Legionellen
Wirkt Chlordioxid gegen Legionellen?
Ja. In 1.620 Einzeltests der Leibniz Universität Hannover (Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie, Leitung Dr. rer. nat. H.-D. Werlein) wurde für biostream® ZERO eine Wirksamkeit von 99,9 % gegenüber im Trinkwasser vorkommenden Keimen nachgewiesen, bei nur 5 Minuten Einwirkzeit, auch gegen Legionella pneumophila.
Warum reicht es nicht, nur das Wasser zu desinfizieren?
Weil Legionellen im Biofilm sitzen, einer Schleimschicht an Rohrwänden, in Warmwasserspeichern und Totleitungen. Dort sind sie vor vielen Desinfektionsmitteln geschützt und vermehren sich weiter. Chlordioxid dringt in diese Schleimschicht ein und bekämpft die Keime an ihrer Quelle, statt nur das durchfließende Wasser zu behandeln.
Was muss ich bei einem positiven Befund tun?
Ab 100 KBE je 100 ml unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, die Ursache klären, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen, Maßnahmen durchführen und die Verbraucher informieren. Die Anzeige entfällt nur, wenn Ihnen ein Nachweis vorliegt, dass das Labor den Befund bereits angezeigt hat. Den Befund-Lotsen und die Schritte finden Sie unter Legionellenbefund: was jetzt zu tun ist.
Welche Warmwassertemperatur schützt vor Legionellen?
In Anlagen mit zentralem Trinkwassererwärmer und Zirkulation mindestens 60 °C am Ausgang des Erwärmers und mindestens 55 °C in der gesamten Zirkulation. Für Kleinanlagen im Einfamilienhaus nennen die Regeln 50 °C als Untergrenze, empfohlen werden 55 bis 60 °C.
Hilft eine UV-Anlage gegen Legionellen?
Eine UV-Anlage desinfiziert nur das Wasser, das am Gerät vorbeifließt, und baut keinen Restgehalt im Leitungsnetz auf. Legionellen, die in den Leitungen dahinter im Biofilm sitzen, erreicht sie nicht.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Sämtliche Aussagen zur Wirksamkeit beziehen sich auf die langjährige Erfahrung der biostream® GmbH, auf Angaben aus der Fachliteratur, Gesetzen, Regelwerken und auf positive Kundenreferenzen. Materialverträglichkeit gilt bei Einhaltung der empfohlenen Dosiermenge und Einwirkdauer.
Abgrenzung
Legionellen in der Hausinstallation ist ein Einsatzgebiet und kein eigenes Produkt: Verwendet wird biostream® ZERO; Mengen und Einwirkzeiten nennt die Dosieranleitung, nicht diese Seite. Die Seite ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Befundbericht, Risikoabschätzung und das Gesundheitsamt.