Warum Chlordioxid für Schankanlagen?
Chlordioxid, der Wirkstoff von biostream® ZERO, steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe nach § 20 der Trinkwasserverordnung zur Desinfektion; Wasserstoffperoxid steht dort nur zur Oxidation. Die Liste gilt für Trinkwasser, etwa in Trinkwasserspendern und in den Wasserleitungen einer Schankanlage. Für die Reinigung der Getränkeleitungen gelten die Lebensmittelhygieneverordnung und DIN 6650-6. Für die Desinfektion von Anlagen nennen die DVGW-Arbeitsblätter W 291 und W 551-3 neben Chlordioxid auch Wasserstoffperoxid und Hypochlorit.
Nach der Aufbereitung dürfen im Trinkwasser höchstens 0,2 mg/l Chlordioxid verbleiben. Für das Nachspülen nach der Desinfektion nennt unsere Dosieranleitung die doppelte Menge des in der Anlage vorhandenen Wassers.
Im Vergleich zu Chlor oder Wasserstoffperoxid hat Chlordioxid eine bessere Desinfektionsleistung und einen größeren Wirkungsbereich. Es ist bereits in niedrigen Konzentrationen sehr effektiv und wirkt oxidativ an mehreren Zellstrukturen zugleich. Pathogene Keime, in der Fachsprache Pseudomonaden (Pseudomonas), E. coli und Legionellen, werden durch den Wirkstoff bekämpft und abgetötet.
Chlordioxid reagiert nicht chlorierend. Anders als Chlor bildet es deshalb keine Chloramine und keine Trihalogenmethane. Für seine Reaktionsprodukte Chlorit und Chlorat gelten die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, mehr dazu unter Grenzwerte, Chlorit und Chlorat.
Wasserstoffperoxid ist in der Trinkwasser-Liste kein Desinfektionsmittel. Das Umweltbundesamt führt es in der Liste nach § 20 der Trinkwasserverordnung nur zur Oxidation. Silber steht dort gar nicht mehr; früher war es nur zur Konservierung im Ausnahmefall vorgesehen. Chlordioxid ist dort zur Desinfektion aufgeführt. Für die Desinfektion von Anlagen, deren Desinfektionswasser danach verworfen wird, nennen die DVGW-Arbeitsblätter W 291 und W 551-3 neben Chlordioxid auch Wasserstoffperoxid und Hypochlorit.