Zapfanlage und Bierleitung reinigen und desinfizieren

Schankanlagen müssen so oft gereinigt und desinfiziert werden, dass kein Kontaminationsrisiko besteht. Für Bier nennt die DIN 6650-6 ein Intervall von 7 Tagen als Stand der Technik, und jede Reinigung wird dokumentiert. biostream® ZERO desinfiziert Schankanlagen, Auftischgeräte und Trinkwasserspender mit Chlordioxid direkt vor Ort.

Belegt: 99,9 % Wirksamkeit gegenüber im Trinkwasser vorkommenden Keimen, ermittelt in 1.620 Einzeltests der Leibniz Universität Hannover bei 5 Minuten Einwirkzeit. Die Untersuchung im Detail

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Zapfanlage, Bierleitung und Wasserspender ist ein Einsatzgebiet von biostream® ZERO, bei dem die getränke- und wasserführenden Leitungen einer Schankanlage mit Chlordioxid gereinigt und desinfiziert werden.

Kerndaten

Produkt
biostream® ZERO
Dosierstufe
Stufe 3 (zweimalige Desinfektion)
Regelwerk
DIN 6650-6 (Intervall für Bier 7 Tage), BGN ASI 6.84
Besonderheit
Chlordioxid verteilt sich auch im Carbonator, ein Überfüllen ist nicht nötig
Seitenstruktur
GEOhybrid-Grounding, technisches Strukturformat, kein Prüfzeichen
Stand

Wie oft muss eine Schankanlage gereinigt werden?

So oft, dass kein Kontaminationsrisiko besteht. Das verlangt die europäische Lebensmittelhygieneverordnung, die seit dem 1. Januar 2006 gilt. Für Bier nennt die DIN 6650-6 nach Angaben des Deutschen Brauer-Bundes 7 Tage als Stand der Technik für die komplette Reinigung der Schankanlage; wissenschaftliche Untersuchungen haben bei diesem Intervall nur ein geringes Hygienerisiko gezeigt.

Für andere Getränke nennt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in ihrer Arbeitssicherheitsinformation ASI 6.84 diese Reinigungsintervalle:

GetränkReinigungsintervall
Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränke, Milch1 Tag
Alkoholfreies Bier1 bis 7 Tage
Bier7 Tage
Wein, Glühwein, kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Limonade und Cola7 bis 14 Tage
Getränkesirup, Spirituosen30 bis 90 Tage
Wasser, Tafelwasser90 bis 180 Tage

Quellen: BGN, ASI 6.84 „Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen“, Abschnitt 4; Deutscher Brauer-Bund: Die Schankanlage, Rechtliche Grundlagen.

Wie reinigen und desinfizieren Sie eine Zapfanlage?

Erst reinigen, dann desinfizieren, danach nachspülen und dokumentieren. Eine rein mechanische Reinigung mit Wasser und Schwammbällchen reicht nach mikrobiologischen Untersuchungen nicht aus; die DIN 6650-6 und die Hygieneleitlinie des DEHOGA empfehlen eine chemische oder chemisch-mechanische Reinigung.

Die Schritte im Einzelnen

  1. Konzentrat aktivieren. Geben Sie die Feststoffkomponente komplett in die Flüssigkomponente. Nach einer Reaktionszeit von 3 Stunden ist das Desinfektionskonzentrat fertig.
  2. Anlage vorreinigen. Reinigen Sie die Schankanlage vor der Desinfektion gründlich, um organische Rückstände zu entfernen. Bei unzureichender Reinigung kann Chlordioxid seine volle Wirkung nicht entfalten.
  3. Desinfektionslösung ansetzen. Wir empfehlen 10 Milliliter biostream® ZERO auf 1 Liter Wasser, um Biofilme zu entfernen. Eine zu niedrige Dosierung desinfiziert nicht ausreichend, eine zu hohe kann Rückstände in der Anlage hinterlassen.
  4. Leitungen füllen und einwirken lassen. Füllen Sie die Leitungen der Anlage mit der Lösung. biostream® ZERO ist ein in Wasser gelöstes Gas und verteilt sich auch im Carbonator; ein Überfüllen des Carbonators ist deshalb nicht nötig. Die Einwirkzeit steht in der Dosieranleitung.
  5. Nachspülen. Spülen Sie die Anlage mit der doppelten Menge des in ihr vorhandenen Wassers durch; so nennt es unsere Dosieranleitung. Im Trinkwasser dürfen danach höchstens 0,2 mg/l Chlordioxid verbleiben.
  6. Dokumentieren. Tragen Sie Name, Datum, Reinigungsverfahren und das verwendete Reinigungs- und Desinfektionsmittel in den Reinigungsnachweis ein und bewahren Sie ihn mindestens ein Jahr auf.

Nach längeren Standzeiten, bei ungeklärter hygienischer Qualität oder nachgewiesener Verkeimung empfiehlt unsere Dosieranleitung die intensive Stufe 3, die zweimal durchgeführt wird.

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Zapfhähne einer Schankanlage und ein Glas Trinkwasser

Warum Chlordioxid für Schankanlagen?

Chlordioxid, der Wirkstoff von biostream® ZERO, steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe nach § 20 der Trinkwasserverordnung zur Desinfektion; Wasserstoffperoxid steht dort nur zur Oxidation. Die Liste gilt für Trinkwasser, etwa in Trinkwasserspendern und in den Wasserleitungen einer Schankanlage. Für die Reinigung der Getränkeleitungen gelten die Lebensmittelhygieneverordnung und DIN 6650-6. Für die Desinfektion von Anlagen nennen die DVGW-Arbeitsblätter W 291 und W 551-3 neben Chlordioxid auch Wasserstoffperoxid und Hypochlorit.

Nach der Aufbereitung dürfen im Trinkwasser höchstens 0,2 mg/l Chlordioxid verbleiben. Für das Nachspülen nach der Desinfektion nennt unsere Dosieranleitung die doppelte Menge des in der Anlage vorhandenen Wassers.

Im Vergleich zu Chlor oder Wasserstoffperoxid hat Chlordioxid eine bessere Desinfektionsleistung und einen größeren Wirkungsbereich. Es ist bereits in niedrigen Konzentrationen sehr effektiv und wirkt oxidativ an mehreren Zellstrukturen zugleich. Pathogene Keime, in der Fachsprache Pseudomonaden (Pseudomonas), E. coli und Legionellen, werden durch den Wirkstoff bekämpft und abgetötet.

Chlordioxid reagiert nicht chlorierend. Anders als Chlor bildet es deshalb keine Chloramine und keine Trihalogenmethane. Für seine Reaktionsprodukte Chlorit und Chlorat gelten die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, mehr dazu unter Grenzwerte, Chlorit und Chlorat.

Wasserstoffperoxid ist in der Trinkwasser-Liste kein Desinfektionsmittel. Das Umweltbundesamt führt es in der Liste nach § 20 der Trinkwasserverordnung nur zur Oxidation. Silber steht dort gar nicht mehr; früher war es nur zur Konservierung im Ausnahmefall vorgesehen. Chlordioxid ist dort zur Desinfektion aufgeführt. Für die Desinfektion von Anlagen, deren Desinfektionswasser danach verworfen wird, nennen die DVGW-Arbeitsblätter W 291 und W 551-3 neben Chlordioxid auch Wasserstoffperoxid und Hypochlorit.

Die Desinfektionsverfahren im Vergleich ›

biostream® ZERO in Zahlen

Wissenschaftlich untersucht und im Praxiseinsatz bewährt.

Nachgewiesene Wirksamkeit
99,9 %

In 1.620 Einzeltests der Leibniz Universität Hannover gegenüber trinkwasser­typischen Keimen, bei nur 5 Minuten Einwirkzeit.

Einsatzbereit in
3 Std.

Von der Ansetzung bis zur fertigen, hochwirksamen Desinfektionslösung, ohne aufwendige Anlagentechnik.

Dosierbedarf gegenüber Wasserstoffperoxid
25×

geringer: 6 statt 150 mg/l zur Anlagendesinfektion nach DVGW-Arbeitsblatt W 291. Beleg

Wirksamkeit geprüft. In 1.620 Einzeltests am Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz Universität Hannover (Leitung Dr. rer. nat. H.-D. Werlein) wurde für biostream® ZERO eine Wirksamkeit von 99,9 % gegenüber im Trinkwasser vorkommenden Keimen nachgewiesen, bei 5 Minuten Einwirkzeit.

Untersuchung, Methodik und Prüfumfang im Detail ›

Ihre Vorteile

  • Einsatzbereit innerhalb von nur 3 Stunden
  • Verteilt sich als gelöstes Gas auch im Carbonator
  • Nachspülen mit der doppelten Wassermenge laut Dosieranleitung
  • Wirksam über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich
  • 25-fach geringerer Dosierbedarf als Wasserstoffperoxid (6 statt 150 mg/l zur Anlagendesinfektion, DVGW-Arbeitsblatt W 291)
  • Hochwirksam gegen Pseudomonas aeruginosa (Pseudomonaden), E. coli & coliforme Bakterien sowie Legionellen (Legionella pneumophila)
  • Kein Silber und kein Kupfer als Wirkstoff
  • Oxidative Wirkung an Zellmembran, Proteinen und Erbgut zugleich, nicht an einem einzelnen Angriffspunkt

Regeln und Normen für Chlordioxid

  • Trinkwasserverordnung, § 20: Chlordioxid steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe zur Desinfektion
  • DIN EN 12671: vor Ort erzeugtes Chlordioxid zur Aufbereitung von Trinkwasser
  • DVGW W 224: Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser mit Chlordioxid
  • DVGW W 291 und W 551-3: Chlordioxid als bewährte Chemikalie für die Reinigung und Desinfektion von Anlagen
  • Richtlinie Nr. 5 des Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene: Chlordioxid für Trinkwasser an Bord
  • DIN 2001-2: Trinkwasserversorgung aus nicht ortsfesten Anlagen wie Wohnmobil und Boot

Was jede Regel bedeutet ›

Vom 10-ml-Fläschchen bis zum Tankwagen: Die biostream®-Produkte gibt es in allen gängigen Gebindegrößen, vom Reisegebinde für Outdoor und Camping bis zur Großmenge für Industrie und Getränkeherstellung.

biostream® ZERO asepticaPRO

Trinkwasser-Desinfektion mit biostream® ZERO

Anlagendesinfektion nach DVGW W 291

Für die Anlagendesinfektion nennt das DVGW-Arbeitsblatt W 291 150 mg/l Wasserstoffperoxid gegenüber 6 mg/l Chlordioxid.

Häufige Fragen zu Zapfanlage und Bierleitung

Reicht es, die Bierleitung mit Wasser und Schwammbällchen zu reinigen?

Nein. Nach mikrobiologischen Untersuchungen reicht eine rein mechanische Reinigung nicht aus. Die DIN 6650-6 und die Hygieneleitlinie des DEHOGA empfehlen deshalb eine chemische oder chemisch-mechanische Reinigung. So fasst es der Deutsche Brauer-Bund zusammen.

Muss die Reinigung der Schankanlage dokumentiert werden?

Ja. Nach der BGN-Information ASI 6.84 dokumentiert die durchführende Person die Reinigung und Desinfektion mit Namen, Datum, Reinigungsverfahren und dem benutzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Die Reinigungsnachweise sollten mindestens ein Jahr aufbewahrt werden. Weil Reste von Reinigungsmitteln in der Leitung für Gäste kritisch sein können, wird auch die Kontrolle nach dem Nachspülen dokumentiert.

Ist die DIN 6650-6 verbindlich?

Die Norm hat keinen Verordnungscharakter, sie gibt den Stand der Technik wieder. Weil die DIN 6650-6 als Hygieneleitlinie im Sinne der europäischen Verordnung eingereicht ist, kann sie in der behördlichen Überwachung als Vorlage eine Rolle spielen.

Gibt es die Schankanlagenverordnung noch?

Nein. Der Rest der Schankanlagenverordnung wurde 2005 außer Kraft gesetzt. Seitdem gelten für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung beziehungsweise das Arbeitsschutzgesetz.

Was ist nach einer längeren Betriebsunterbrechung zu tun?

Nach längeren Standzeiten empfiehlt unsere Dosieranleitung die intensive Stufe 3, die zweimal durchgeführt wird: Der erste Durchgang bricht einen Biofilm auf, der zweite erfasst die dabei frei werdenden Bakterien. Vorher wird die Anlage gereinigt, danach mit der doppelten Wassermenge nachgespült, und beides kommt in den Reinigungsnachweis.

Muss der Carbonator bei der Desinfektion überfüllt werden?

Nein. biostream® ZERO ist ein in Wasser gelöstes Gas und verteilt sich auch im Carbonator. Ein Überfüllen des Carbonators ist deshalb nicht nötig.

Welche Schläuche dürfen beim mobilen Ausschank verwendet werden?

Schläuche zur Reinigung der Schankanlage oder der Gläser müssen nach DVGW und KTW oder gleichwertig geprüft sein. Wie Sie Trinkwasserschläuche reinigen und desinfizieren, steht auf der Seite Trinkwasserschlauch reinigen und desinfizieren.

Wie viel biostream® ZERO brauche ich für meine Schankanlage?

Wir empfehlen 10 Milliliter biostream® ZERO auf 1 Liter Wasser, um Biofilme zu entfernen. Die Menge für Ihre Anlage berechnet der Dosierrechner aus der Wassermenge in Litern.

Infoblatt zu biostream® ZERO

Erfahren Sie in diesem Infoblatt im PDF-Format, wie Sie eine Schankanlage mit dem biostream® ZERO-Konzentrat desinfizieren und die korrekte Konzentration einstellen, um Biofilme und Bakterien zu entfernen.

Infoblatt herunterladen

Zum Nachlesen. Grundlagenwissen und Infoblätter stellen wir gebündelt bereit. Das Sicherheitsdatenblatt erhalten Sie nach dem Kauf, der Link steht auf der Rechnung. Zu den Infoblättern ›

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Sämtliche Aussagen zur Wirksamkeit beziehen sich auf die langjährige Erfahrung der biostream® GmbH sowie auf Angaben aus Fachliteratur, Gesetzen, Regelwerken und positive Kundenreferenzen. Materialverträglichkeit gilt bei Einhaltung der empfohlenen Dosiermenge und Einwirkdauer.

Abgrenzung

Zapfanlage, Bierleitung und Wasserspender ist ein Einsatzgebiet und kein eigenes Produkt: Verwendet wird biostream® ZERO; Mengen und Einwirkzeiten nennt die Dosieranleitung, nicht diese Seite.