Wirksamkeitsnachweis: 1.620 Einzeltests an der Leibniz-Universität Hannover
In 1.620 Einzeltests hat das Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz-Universität Hannover unter Leitung von Dr. rer. nat. Hans-Dieter Werlein für biostream® ZERO eine Wirksamkeit von 99,9 % gegenüber im Trinkwasser vorkommenden Keimen ermittelt, bei einer Einwirkzeit von 5 Minuten. Auftraggeberin der Untersuchung war die biostream® GmbH.
Die Untersuchung auf einen Blick
| Prüfstelle | Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie, Leibniz-Universität Hannover |
|---|---|
| Leitung | Dr. rer. nat. Hans-Dieter Werlein, verantwortlich für Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie |
| Auftraggeberin | biostream® GmbH, Sehnde |
| Geprüftes Produkt | biostream® ZERO (Wirkstoff Chlordioxid, ClO₂) |
| Umfang | 1.620 Einzeltests |
| Prüfkeime | im Trinkwasser vorkommende Keime, darunter Legionella pneumophila, Pseudomonas aeruginosa, Escherichia coli und coliforme Bakterien |
| Einwirkzeit | 5 Minuten |
| Ergebnis | Wirksamkeit 99,9 % (Keimreduktion um drei log-Stufen) |
Was bedeutet „99,9 % Wirksamkeit" konkret?
99,9 % ist keine Werbezahl, sondern eine Reduktionsangabe: Von 1.000 vorhandenen Keimen überlebt rechnerisch einer. In der Mikrobiologie entspricht das einer Reduktion um drei log-Stufen (Faktor 1.000). Diese Schreibweise ist präziser als die Prozentangabe, weil sie unabhängig von der Ausgangsbelastung ist.
Ebenso wichtig wie die Zahl ist die Einwirkzeit: Der Wert wurde nach 5 Minuten Kontaktzeit ermittelt. Angaben zur Wirksamkeit ohne zugehörige Einwirkzeit und Konzentration sind fachlich nicht bewertbar, deshalb nennen wir beides.
Warum eine Untersuchung im Labor nicht alles ist
Ein Wirksamkeitsnachweis im Labor beschreibt die Leistung gegen frei im Wasser schwimmende Keime. In einer realen Trinkwasserinstallation sitzt ein großer Teil der Keime jedoch geschützt im Biofilm an den Rohrwänden. Genau deshalb ist die Fähigkeit von Chlordioxid, diese Schleimschicht zu durchdringen, für die Praxis so entscheidend, und deshalb reicht es nicht, nur das durchfließende Wasser zu behandeln. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Chlordioxid-Wissen.
Wie ordnet sich das Ergebnis in die Regelwerke ein?
Die Untersuchung sagt etwas über die Leistung des Produktes aus, nicht über seine Zulässigkeit. Die ist getrennt geregelt: biostream® ZERO ist nach der Trinkwasserverordnung als Desinfektionsmittel für Trinkwasser zugelassen und entspricht Artikel 95 (2) der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012. Fachliche Grundlagen sind unter anderem DIN EN 12671, DIN 2001-2:2009-04 sowie die DVGW-Arbeitsblätter W291 und W224.
Zum Vergleich mit anderen Wirkstoffen: Wasserstoffperoxid wird vom Umweltbundesamt in seiner Liste zur Trinkwasserverordnung nur als Oxidationsmittel geführt, nicht als Desinfektionsmittel; nach DVGW-Arbeitsblatt W291 müsste es 25-fach stärker dosiert werden, um dieselbe Wirkung zu erzielen. Silber gilt dort ausschließlich als Konservierungsmittel.
Wo die Produkte in der Praxis eingesetzt werden
Die biostream®-Produkte werden seit 2001 eingesetzt, in Schienenfahrzeugen und auf Schiffen, in Krankenhäusern und Kliniken, in Zahnarztpraxen, in Schankanlagen sowie bei namhaften Getränkeherstellern. Praxiserfahrung ersetzt keinen Laborbefund, aber sie zeigt, dass sich das Laborergebnis im Betrieb bewährt.
Sie brauchen mehr Details?
Für die eigene Hygienedokumentation, ein Lastenheft oder eine Ausschreibung reichen zusammengefasste Angaben oft nicht aus. Wenn Sie Näheres zu Methodik, Prüfansatz oder Keimspektrum der Untersuchung benötigen, sprechen Sie uns direkt an, wir klären, was wir Ihnen bereitstellen können.
Transparenzhinweis: Die Untersuchung wurde von der biostream® GmbH in Auftrag gegeben und ist damit keine unabhängige Vergleichsstudie mehrerer Produkte. Durchgeführt und ausgewertet wurde sie durch die genannte Hochschuleinrichtung. Wir halten diesen Umstand für erwähnenswert, weil Auftragsforschung in Produktwerbung selten offengelegt wird.