Wasserstoffperoxid und silberhaltige Mittel sind keine Alternative
Die biostream®-Produkte ZERO und asepticaPRO entsprechen der DIN 2001-2:2009-04 (Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen) und sind über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich wirksam. Wasserstoffperoxid wird in der DIN nicht als Desinfektionsmittel genannt – auch in der aktuellen UBA-Liste des Umweltbundesamtes wird es nur als Oxidationsmittel, nicht jedoch als Desinfektionsmittel geführt.
Schauen Sie auf das Etikett des von Ihnen aktuell verwendeten Desinfektionsmittels: Finden Sie dort Wasserstoffperoxid als Wirkstoff, dann nutzen Sie nach Angaben des Umweltbundesamtes kein Desinfektionsmittel, sondern ein Oxidationsmittel, welches nach DVGW-Arbeitsblatt W291 25-fach stärker dosiert werden muss, um die gleiche Wirksamkeit zu erreichen wie der Wirkstoff in den biostream®-Produkten.
Und falls Ihr Produkt zusätzlich Silber enthält: Silber ist ebenfalls nicht als Desinfektions-, sondern nur als Konservierungsmittel genannt. In der DIN findet sich dazu die Anmerkung: „Nur im Ausnahmefall bei Lagerung von Trinkwasser ohne Verbrauch über eine längere Zeitspanne. Die Konservierung ersetzt nicht eine erforderliche Desinfektion von nicht einwandfreiem Trinkwasser.“
| Kriterium |
biostream® (Chlordioxid) |
Wasserstoffperoxid |
Silber |
| Als Desinfektionsmittel gelistet (DIN 2001-2 / UBA) |
Ja |
Nein – nur Oxidationsmittel |
Nein – nur Konservierung |
| Wirksam über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich |
Ja |
eingeschränkt |
– |
| Dosierbedarf für gleiche Wirksamkeit |
1× |
25× (DVGW W291) |
– |
| Wirkung in Biofilmen & gegen Legionellen |
stark |
schwach |
schwach |
| Frei von Schwermetallen |
Ja |
Ja |
Nein – enthält Silber |
Wussten Sie schon? Wasserstoffperoxid ist kein zugelassenes Trinkwasser-Desinfektionsmittel. Gemäß UBA-Liste (Anhang zur Trinkwasserverordnung) wird Wasserstoffperoxid dort nur mit dem Verwendungszweck „Oxidationsmittel“ und nicht als „Desinfektionsmittel“ genannt.