Allgemeine Geschäftsbedingungen der Biostream GmbH

(Stand: 1. Oktober 2025 – ersetzt alle Vorfassungen)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Biostream GmbH („Biostream“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Gegenüber Verbrauchern finden diese AGB Anwendung, soweit zwingendes Verbraucherrecht nicht entgegensteht. Gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte werden gesondert erfüllt.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Biostream ihrer Geltung in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung (einschließlich E-Mail) oder durch Rechnungsstellung zustande.
2.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

3. Leistungsarten

3.1 Warenlieferungen: Chemikalien, Hilfs-/Betriebsmittel, Zubehör und Verbrauchsmaterial.
3.2 Labor- und Analytikleistungen einschließlich Gutachten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik; ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich zugesichert.
3.3 Probenahme und Probenhandling erfolgen nach Ziffer 7.

4. Preise und Nebenkosten

4.1 Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Versicherung, Gefahrgut- und Entsorgungsaufschlägen.
4.2 Teilleistungen dürfen gesondert abgerechnet werden.

5. Zahlungsbedingungen, Verzug

5.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen netto fällig.
5.2 Bei Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; im unternehmerischen Verkehr zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 €. Weiterer Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
5.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
5.4 Vorkasse bei Neukunden ab 5.000 € Auftragswert
a) Bei Neukunden und einem Netto-Auftragswert von mehr als 5.000 € liefert die Biostream GmbH nur gegen 50 % Vorkasse (Anzahlung).
b) Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung fällig. Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst nach Zahlungseingang der Anzahlung.
c) Der Restbetrag wird gemäß den allgemeinen Zahlungsbedingungen mit Lieferung/Abnahme fällig mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen.
d) Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist die biostream GmbH berechtigt, die Ausführung bis zum Zahlungseingang auszusetzen und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

5.5 Die biostream GmbH kann auch bei bestehenden Geschäftsbeziehungen Vorkasse, angemessene Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten oder bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und die Erfüllung offener Forderungen gefährden.

6. Lieferzeiten, höhere Gewalt

6.1 Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und logistischen Details sowie Zahlung fälliger Abschläge. Teillieferungen sind zumutbar.
6.2 Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Energie-/Rohstoff-/Transportengpässe, Streiks, Ausfälle von Vorlieferanten ohne Vertretenmüssen) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als 90 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

7. Proben – Mitwirkung, Eigentum, Restmengen

7.1 Der Kunde ist für sachgerechte Bereitstellung, Kennzeichnung, Verpackung und Dokumentation eingesandter Proben verantwortlich; insbesondere sind Gefahrgut- und Kühlkettenvorgaben einzuhalten.
7.2 Soweit zur Durchführung erforderlich, gehen Proben für die Dauer der Bearbeitung in den Besitz von Biostream über. Restmengen werden – sofern nicht schriftlich eine Rückgabe vereinbart ist – fachgerecht entsorgt.
7.3 Zusätzlicher Aufwand (z. B. wegen fehlender oder unzureichender Dokumentation) wird nach Aufwand berechnet.

8. Versand, Gefahrübergang, Versicherung

8.1 Lieferung ab Werk (EXW, Incoterms), sofern nichts anderes vereinbart. Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Beförderer über.
8.2 Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die Ware Eigentum von Biostream.
9.2 Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für Biostream; hieran entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte.
9.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; die daraus entstehenden Forderungen tritt er in Höhe des Rechnungsbetrags bereits jetzt an Biostream ab. Die Einzugsermächtigung ist widerruflich bei Zahlungsverzug.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelrechte (Waren)

10.1 Im kaufmännischen Verkehr gelten § 377 HGB. Offene Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel nach Entdeckung zu rügen.
10.2 Bei Mängeln leistet Biostream nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
10.3 Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung oder Verwendung, Überschreitung von Haltbarkeitsdaten, Vermischung mit Drittstoffen oder Nichtbeachtung von Sicherheitsdatenblättern/Anwendungshinweisen beruhen, sind ausgeschlossen.
10.4 Gesetzliche Sonderregeln bleiben unberührt, insbesondere für Waren mit digitalen Elementen.

11. Analytik, Prüfberichte, Einwendungen

11.1 Analysen und Gutachten werden mit fachlicher Sorgfalt nach anerkannten Regeln oder vereinbartem Prüfstandard erbracht.
11.2 Einwendungen gegen Prüfergebnisse sind innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Wiederholungsprüfungen sind möglich; die Kosten trägt der Unterlegene. Eine Wiederholungsprüfung setzt einen prüffähigen Probenzustand voraus.

12. Verjährung

12.1 Im unternehmerischen Verkehr verjähren Mängelansprüche wegen Waren in 12 Monaten ab Gefahrübergang; ausgenommen sind gesetzlich längere Fristen (z. B. bei Bauwerken), Rückgriffsansprüche sowie Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und Garantie.
12.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

13. Haftung

13.1 Biostream haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommenen Garantien.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Biostream nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.3 Für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und sonstige mittelbare Schäden wird im unternehmerischen Verkehr nicht gehaftet, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Für Analytik-/Gutachterleistungen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert begrenzt.

14. Produkt-/Chemikalien-Compliance, Anwendung

14.1 Der Kunde beachtet beim Umgang mit Chemikalien alle einschlägigen Rechtsvorschriften (u. a. REACH/CLP, Gefahrstoff- und Transportrecht, Trinkwasserrecht, DVGW-Regelwerke) sowie Sicherheitsdatenblätter und Etikettenhinweise.
14.2 Anwendung und Skalierung der Produkte erfolgen in Verantwortung des Kunden; eine anwendungsspezifische Eignung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert ist.

15. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte

15.1 An Berichten, Zeichnungen, Prüfplänen, Layouts, Software-Snippets und sonstigen Arbeitsergebnissen behält Biostream sämtliche Rechte.
15.2 Der Kunde erhält – soweit vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu internen Zwecken. Veröffentlichungen, Bearbeitungen, Auszüge oder Weitergaben bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
15.3 Zertifikate/Prüfzeichen dürfen nur gemäß mitgeteilten Nutzungsrichtlinien verwendet werden.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1 Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen vertraulich; die Pflicht gilt für drei Jahre ab Vertragsende, sofern keine längeren gesetzlichen Fristen bestehen.
16.2 Biostream verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung; diese ist Vertragsbestandteil.

17. Exportkontrolle und Sanktionen

Der Kunde gewährleistet die Einhaltung einschlägiger Export-, Embargo- und Sanktionsvorschriften und stellt Biostream von Nachteilen aus Verstößen frei.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Biostream ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.2 Im unternehmerischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Biostream. Biostream ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
20.2 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
20.3 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter der von Biostream bekanntgegebenen URL abrufbar.