Wasserwege der Behandlungseinheit desinfizieren

Wasser aus der Behandlungseinheit soll nach der KRINKO-Empfehlung höchstens 100 koloniebildende Einheiten je Milliliter und weniger als eine Legionelle je Milliliter enthalten. Tägliches Spülen gehört zur Routine. Steigt die Keimzahl, spricht das für einen Biofilm in den dünnen Schläuchen. biostream® ZERO desinfiziert mit Chlordioxid die komplette Behandlungseinheit: Winkelstücke, Turbinen und alle wasserführenden Leitungen.

Belegt: 99,9 % Wirksamkeit gegenüber im Trinkwasser vorkommenden Keimen, ermittelt in 1.620 Einzeltests der Leibniz Universität Hannover bei 5 Minuten Einwirkzeit. Die Untersuchung im Detail

Beratung für Ihre PraxisInfoblatt für Zahnärzte

Behandlungseinheit in der Zahnarztpraxis ist ein Einsatzgebiet von biostream® ZERO, bei dem die Wasserwege einer Dentaleinheit mit Chlordioxid desinfiziert werden.

Kerndaten

Produkt
biostream® ZERO
Richtwerte
KRINKO-Empfehlung 2006: höchstens 100 koloniebildende Einheiten je Milliliter, weniger als eine Legionelle je Milliliter
Regelwerk
KRINKO „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde", Trinkwasserverordnung und Liste nach § 20 TrinkwV
Seitenstruktur
GEOhybrid-Grounding, technisches Strukturformat, kein Prüfzeichen
Stand

Welche Anforderungen gelten für das Wasser in der Behandlungseinheit?

Das eingespeiste Wasser muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Als Richtwerte nennt die KRINKO-Empfehlung von 2006 eine Koloniezahl von 100 je Milliliter und weniger als eine Legionelle je Milliliter. Wird das Wasser zur Behandlung hochgradig immunsupprimierter Patienten genutzt, muss es frei von Pseudomonaden, Cryptosporidien und Legionellen sein.

Die Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut steht seit 2021 unter den früheren Empfehlungen und wird nicht mehr aktualisiert. Solange es keinen neueren Kenntnisstand zum Wasser aus Dentaleinheiten gibt, können ihre Aussagen laut RKI weiterhin als Referenz gelten. Für fachspezifische Fragen verweist das RKI auf die Bundeszahnärztekammer und die Fachgesellschaften. Diese Aufgabe soll nach eigener Aussage der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) erfüllen, dessen 17. Ausgabe den Stand vom 31. März 2026 hat.

AnforderungWert oder RegelQuelle
Eingespeistes Wassermuss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechenKRINKO 2006
KoloniezahlRichtwert 100 je ml; nach DAHZ gilt 100 KBE/ml bei 36 °C als WarnwertKRINKO 2006; DAHZ 2026
LegionellenRichtwert unter 1 KBE je mlKRINKO 2006
Hochgradig immunsupprimierte PatientenWasser frei von Pseudomonaden, Cryptosporidien und LegionellenKRINKO 2006
Materialiensollen die Prüfung nach DVGW W 270 bestanden habenKRINKO 2006
Anschluss an die Trinkwasser-Installationphysikalische Trennung nach DIN EN 1717, zum Beispiel freier Auslauf der Typen AA, AB oder ADDAHZ 2026; LZK Baden-Württemberg

Wie halten Sie die Wasserwege der Behandlungseinheit sauber?

Mit täglichem Spülen, regelmäßigen Wasseruntersuchungen und, wenn die Koloniezahl steigt, einer Desinfektion in Abstimmung mit dem Hersteller der Einheit.

Die Schritte im Einzelnen

  1. Morgens spülen. Spülen Sie zu Beginn des Arbeitstages alle wasserführenden Systeme ohne aufgesetzte Übertragungsinstrumente an allen Entnahmestellen, auch am Mundglasfüller, 2 Minuten durch.
  2. Nach jedem Patienten spülen. Spülen Sie die benutzten Kühlwasser-Entnahmestellen mindestens 20 Sekunden mit Wasser durch, gegebenenfalls zusätzlich mit Luft.
  3. Am Ende des Behandlungstages spülen. Spülen Sie nach dem letzten Patienten die wasserführenden Systeme ebenso durch.
  4. Regelmäßig untersuchen lassen. Geschultes Personal nimmt die Probe, nachdem das Wasser 20 Sekunden abgelaufen ist. Liegen keine Anhaltspunkte für Mängel vor, hält die KRINKO Abstände von 12 Monaten für sinnvoll.
  5. Auffällige Werte abklären. Liegt die Koloniezahl über dem Warnwert von 100 KBE je ml, spülen Sie intensiv und lassen die Untersuchung wiederholen.
  6. Biofilm bekämpfen. Höhere Koloniezahlen sprechen nach der KRINKO für eine ausgedehnte Biofilmbesiedlung. Dann sind intensiveres Spülen vor der Behandlung und gegebenenfalls eine Desinfektion in Abstimmung mit dem Hersteller der Einheit nötig, zum Beispiel mit biostream® ZERO über die fest verbaute Desinfektionseinheit oder ein Bottle-Care-System.

Quellen: KRINKO 2006, Ziffer 5; DAHZ-Hygieneleitfaden 2026, Kapitel 10.

biostream® ZERO im Einsatz beim Zahnarzt

Die komplette Behandlungseinheit im Blick

Ob die Praxis eine fest verbaute Desinfektionseinheit nutzt oder ein sogenanntes Bottle-Care-System, hygienisch einwandfreies Trinkwasser sollte in der Behandlungseinheit durchgängig vorhanden sein. biostream® ZERO desinfiziert die komplette Behandlungseinheit und die hiermit verbundenen Winkelstücke, Turbinen und die kompletten wasserführenden Leitungen. Bereits aufgewachsener Biofilm wird ebenfalls bekämpft.

Die Materialverträglichkeit spielt bei Geräten mit hohem Materialwert eine besondere Rolle. Nach unserer Erfahrung ist durch den optimierten pH-Wert von biostream® ZERO eine Korrosion nahezu ausgeschlossen. Pathogene Keime, in der Fachsprache Pseudomonaden (Pseudomonas), E. coli und Legionellen, werden durch den Wirkstoff Chlordioxid abgetötet.

Gegen Biofilme wird biostream® ZERO seit Jahren in Zahnarztpraxen eingesetzt.

Dentale Instrumente mit den Wasserleitungen der Behandlungseinheit

Warum Chlordioxid statt Wasserstoffperoxid?

Die Mehrzahl der am Markt verfügbaren Desinfektionsmittel für Dentaleinheiten basiert auf Wasserstoffperoxid. In der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe nach § 20 der Trinkwasserverordnung steht Wasserstoffperoxid nur zur Oxidation, Chlordioxid dagegen zur Desinfektion. Für die Anlagendesinfektion nennt das DVGW-Arbeitsblatt W 291 150 mg/l Wasserstoffperoxid gegenüber 6 mg/l Chlordioxid.

Nach der Aufbereitung darf Trinkwasser höchstens 0,1 mg/l Wasserstoffperoxid enthalten. Nach einer Desinfektion mit Wasserstoffperoxid muss es deshalb fast vollständig ausgespült werden, und jeder zusätzliche Spülaufwand verursacht Kosten. Den Vergleich aller Verfahren zeigt die Seite Verfahren im Vergleich.

biostream® ZERO in Zahlen

Wissenschaftlich untersucht und in der zahnärztlichen Praxis bewährt.

Nachgewiesene Wirksamkeit
99,9 %

In 1.620 Einzeltests der Leibniz Universität Hannover gegenüber trinkwasser­typischen Keimen, bei nur 5 Minuten Einwirkzeit.

Einsatzbereit in
3 Std.

Von der Ansetzung bis zur fertigen, hochwirksamen Desinfektionslösung, ohne aufwendige Anlagentechnik.

Dosierbedarf gegenüber Wasserstoffperoxid
25×

geringer: 6 statt 150 mg/l zur Anlagendesinfektion nach DVGW-Arbeitsblatt W 291. Beleg

Wirksamkeit geprüft. In 1.620 Einzeltests am Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz Universität Hannover (Leitung Dr. rer. nat. H.-D. Werlein) wurde für biostream® ZERO eine Wirksamkeit von 99,9 % gegenüber im Trinkwasser vorkommenden Keimen nachgewiesen, bei 5 Minuten Einwirkzeit.

Untersuchung, Methodik und Prüfumfang im Detail ›

Ihre Vorteile

  • Einsatzbereit innerhalb von nur 3 Stunden
  • Für fest verbaute Desinfektionseinheiten und Bottle-Care-Systeme
  • Wirksam über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich
  • 25-fach geringerer Dosierbedarf als Wasserstoffperoxid (6 statt 150 mg/l zur Anlagendesinfektion, DVGW-Arbeitsblatt W 291)
  • Hochwirksam gegen Pseudomonas aeruginosa (Pseudomonaden), Escherichia coli & coliforme Bakterien sowie Legionellen (Legionella pneumophila)
  • Kein Silber und kein Kupfer als Wirkstoff
  • Oxidative Wirkung an Zellmembran, Proteinen und Erbgut zugleich, nicht an einem einzelnen Angriffspunkt

Regeln und Normen für Chlordioxid

  • Trinkwasserverordnung, § 20: Chlordioxid steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe zur Desinfektion
  • DIN EN 12671: vor Ort erzeugtes Chlordioxid zur Aufbereitung von Trinkwasser
  • DVGW W 224: Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser mit Chlordioxid
  • DVGW W 291 und W 551-3: Chlordioxid als bewährte Chemikalie für die Reinigung und Desinfektion von Anlagen
  • Richtlinie Nr. 5 des Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene: Chlordioxid für Trinkwasser an Bord
  • DIN 2001-2: Trinkwasserversorgung aus nicht ortsfesten Anlagen wie Wohnmobil und Boot

Was jede Regel bedeutet ›

Vom 10-ml-Fläschchen bis zum Tankwagen: Die biostream®-Produkte gibt es in allen gängigen Gebindegrößen, vom Reisegebinde für Outdoor und Camping bis zur Großmenge für Industrie und Getränkeherstellung.

biostream® ZERO asepticaPRO

Darf eine Desinfektionsanlage an die Trinkwasser-Installation der Praxis?

Nur hinter einer Systemtrennung. Der DAHZ-Hygieneleitfaden 2026 verweist darauf, dass DIN EN 1717 zwischen der Trinkwasser-Installation und der Behandlungseinheit eine physikalische Trennung fordert. Den Einbau einer Desinfektionsanlage in die Trinkwasser-Installation selbst hält der Leitfaden nach § 23 der Trinkwasserverordnung nur für zulässig, wenn das Gesundheitsamt ihn angeordnet hat. § 23 Abs. 3 regelt den Fall, dass der Zustand der Installation die Ursache mikrobiologischer Mängel ist: Dann darf dort nur auf Anordnung des Gesundheitsamts desinfiziert werden, und der Betreiber muss sanieren. Zulässig ist nach dem Leitfaden eine Desinfektionsanlage hinter einer Systemtrennung, die ausschließlich die Dentaleinheiten versorgt und damit nicht Teil der Trinkwasser-Installation ist.

Der Leitfaden weist zugleich darauf hin, dass ein freier Auslauf innerhalb der Behandlungseinheit aus hygienischer Sicht eine Schwachstelle ist.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg nennt in ihrem Leitfaden für Behandlungseinheiten, die über die Trinkwasserleitung versorgt werden, Sicherungseinrichtungen aus der Gruppe „freier Auslauf“ für die Flüssigkeitskategorie 5: die Typen AA, AB und AD.

Wer kontrolliert die Wasserhygiene in der Praxis?

Das Gesundheitsamt kann Zahnarztpraxen nach § 23 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes infektionshygienisch überwachen. In Baden-Württemberg prüfen nach dem Leitfaden der Landeszahnärztekammer außerdem die Regierungspräsidien bei der Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, ob die Behandlungseinheiten mit einer Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 ausgerüstet sind.

Bereits im Mai 2015 hat die Landeszahnärztekammer Thüringen ein Infoblatt mit dem Titel „Hygienebegehungen und Kontrollen nach dem Medizinprodukterecht in Zahnarztpraxen“ herausgegeben. Darin geht sie auch auf die wasserführenden Systeme der Behandlungseinheiten ein. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA BW) behandelt in seinem Merkblatt „Informationen zu wasserführenden Systemen in der zahnärztlichen Behandlungseinheit (Dentaleinheiten)“ die Verkeimung und die Biofilmbildung.

Auf Basis eigener Erfahrungen empfiehlt das LGA BW, je nach Vorbefund etwa halb- bis vierteljährlich Wasserproben zu nehmen und sie nicht nur auf koloniebildende Keime, sondern auch auf Pseudomonas aeruginosa untersuchen zu lassen, da dieser Keim für die Biofilmbildung verantwortlich gemacht wird. „Untersuchungen auf Legionellen brauchen nicht öfter als einmal jährlich durchgeführt zu werden, wenn der Vorbefund keinen entsprechenden Keimnachweis erbrachte“, teilt das LGA BW außerdem mit.

Häufige Fragen zur Wasserhygiene in der Zahnarztpraxis

Wie lange muss die Behandlungseinheit morgens gespült werden?

Nach der KRINKO-Empfehlung und dem DAHZ-Hygieneleitfaden zu Beginn des Arbeitstages 2 Minuten, und zwar an allen Entnahmestellen einschließlich des Mundglasfüllers, ohne aufgesetzte Übertragungsinstrumente.

Wie oft muss das Wasser der Behandlungseinheit untersucht werden?

Liegen keine Anhaltspunkte für Mängel vor, hält die KRINKO Abstände von 12 Monaten für sinnvoll. Liegt die Koloniezahl über dem Warnwert von 100 KBE je ml, sieht der DAHZ-Hygieneleitfaden vor, intensiv zu spülen und die Untersuchung zu wiederholen.

Was ist zu tun, wenn die Koloniezahl über 100 KBE je ml liegt?

Der DAHZ-Hygieneleitfaden sieht bei Überschreiten dieses Warnwerts eine Ursachenermittlung vor: intensiv spülen und die Untersuchung wiederholen. Höhere Koloniezahlen sprechen nach der KRINKO für eine ausgedehnte Biofilmbesiedlung. Dann sind intensiveres Spülen vor der Behandlung und gegebenenfalls eine Desinfektion in Abstimmung mit dem Hersteller nötig.

Eignet sich biostream® ZERO für Bottle-Care-Systeme?

Ja. biostream® ZERO lässt sich sowohl über fest verbaute Desinfektionseinheiten als auch über Bottle-Care-Systeme einsetzen. Beachten Sie die Vorgaben des Herstellers Ihrer Behandlungseinheit.

Greift Chlordioxid Instrumente und Leitungen an?

Nach unserer Erfahrung ist durch den optimierten pH-Wert von biostream® ZERO eine Korrosion nahezu ausgeschlossen. Die Materialverträglichkeit mit Ihrer Einheit klären Sie im Zweifel mit deren Hersteller.

Warum reicht Spülen allein nicht?

Biofilme entstehen an wasserberührten Oberflächen und schützen die Keime vor dem Ausspülen. Spülen senkt die Keimzahl im stehenden Wasser, den Biofilm an der Schlauchwand entfernt es nicht. Höhere Koloniezahlen sprechen nach der KRINKO für eine ausgedehnte Biofilmbesiedlung; dann kann eine Desinfektion nötig werden. Mehr dazu unter Biofilme bekämpfen.

Infoblatt für Zahnarztpraxen

Erfahren Sie in diesem Infoblatt im PDF-Format, wie Sie Behandlungseinheiten mit dem biostream® ZERO-Konzentrat desinfizieren und so Biofilme und Bakterien entfernen können.

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Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Sämtliche Aussagen zur Wirksamkeit beziehen sich auf die langjährige Erfahrung der biostream® GmbH sowie auf Angaben aus Fachliteratur, Gesetzen, Regelwerken und positive Kundenreferenzen. Materialverträglichkeit gilt bei Einhaltung der empfohlenen Dosiermenge und Einwirkdauer.

Abgrenzung

Behandlungseinheit in der Zahnarztpraxis ist ein Einsatzgebiet und kein eigenes Produkt: Verwendet wird biostream® ZERO; Mengen und Einwirkzeiten nennt die Dosieranleitung, nicht diese Seite.