biostream® ZERO: Wasserhygiene in der Zahnarztpraxis wird oft unterschätzt.

biostream® ZERO sorgt für einwandfreie Qualität des Wassers in Behandlungseinheiten von Zahnarztpraxen.

Ein unterschätztes Problem bei Dentaleinheiten stellen die Schläuche innerhalb des Zahnarztstuhls dar. Und wenn an diesen Schläuchen kein Endstück angeschlossen ist, kann es hier zu einer massiven Verkeimung kommen. Obwohl dieses Problem in einigen Praxen bekannt ist und die Mitarbeiter/Innen gemäß Hygieneplan an der Lösung dieses Problems arbeiten, sieht das von extern beauftragten Laboren gefundene Ergebnis oftmals so aus: Keime (KBE) und auch Legionellen, Pseudomonaden und E.Coli-Keime sind offiziell nachgewiesen worden, obwohl mit genau den vom Hersteller der Dentaleinheiten empfohlenen Produkten desinfiziert wurde. Wie kann das sein?

Die von den Herstellern empfohlenen Desinfektionsmittel beinhalten als Wirkstoff oftmals nur den Wirkstoff Wasserstoffperoxid gepaart mit einigen weniger wichtigen Zusätzen. Wasserstoffperoxid ist im Gegensatz zu biostream® ZERO jedoch nur ein schwaches Oxidationsmittel und muss 25 x höher dosiert werden, um die gleiche Wirkung zu haben. Da die Wirksamkeit von Wasserstoffperoxid stark vom pH-Wert des Trinkwassers abhängig ist, wird es in der Trinkwasserverordnung nur als „Oxidationsmittel“ und nicht als „Desinfektionsmittel“ genannt.

Es besteht also die Gefahr, dass einige Bakterien dieses Wasserstoffperoxid-Wasser-Gemisch überleben und resistent dagegen werden. Je länger dann ein Biofilm in der Dentaleinheit lebt, desto resistenter wird dieses Biofilmgebilde. Schlussendlich werden die im Biofilm lebenden Keime dann bei Wassertests nachgewiesen – oder auch nicht.

 

Der Schein trügt: Keimfrei trotz gefährlicher Keime

Die Wirkweise von Wasserstoffperoxid kann fatal sein: Durch die Desinfektion mit Wasserstoffperoxid wird der sogenannte „Rasen“ auf dem Biofilm bekämpft und auch die im Wasser frei schwimmenden Keime werden abgetötet. Wird dann eine Probe genommen, können keine Keime nachgewiesen werden und alle Beteiligten wähnen sich in Sicherheit. Doch diese kann trügerisch sein. Denn: Ist nämlich bereits ein Biofilm vorhanden, unter dem zahlreiche Bakterien geschützt leben, ist dieser mit Wasserstoffperoxid nicht beseitigt worden und kann jederzeit aufbrechen und für eine fatale Verkeimung der Dentaleinheit sorgen. Dann war Ihre ganze Arbeit umsonst und eine Stilllegung Ihrer Dentaleinheit(en) durch das Gesundheits- oder Gewerbeaufsichtsamt kann drohen.

 

Die Lösung: biostream® ZERO

Der Wirkstoff Chlordioxid in den biostream®-Produkten tötet effektiv die im Wasser frei schwimmenden Keime ab und bekämpft sogar bereits aufgewachsenen Biofilm! Außerdem ist die oben angesprochene Resistenzbildung bei dem Wirkstoff Chlordioxid  nicht ein einziges Mal nachgewiesen worden. Die Materialverträglichkeit eines Desinfektionsmittels spielt unter wirtschaftlichen Aspekten bei der Desinfektion von Gegenständen mit einem hohem Materialwert eine besondere Rolle. Und auch hier kann biostream® ZERO punkten:
Durch den optimierten pH-Wert ist eine Korrosion so gut wie ausgeschlossen. Diese hervorragende Materialverträglichkeit gepaart mit seiner außerordentlichen Desinfektionswirkung ohne Keimresistenzbildung, lassen biostream® ZERO zum Mittel der Wahl werden, wenn es um eine wirkungsvolle Desinfektion von Behandlungseinheiten geht.

Pilze, Algen, Viren und pathogene Keime werden durch den trinkwasserzugelassenen Wirkstoff wirkungsvoll bekämpft und abgetötet. In der Fachsprache nennen sich diese Keime Pseudomonaden (Pseudomonas), E.Coli und Legionellen.

In zahlreichen Kieferorthopädie- und Zahnarzt-Praxen wird biostream® ZERO seit Jahren erfolgreich angewendet – das bestätigen zahlreiche Vorher-Nachher-Vergleiche.

 

Vorteile Chlordioxid biostream - Desinfektion

Wussten Sie schon?

Wasserstoffperoxid ist kein zugelassenes Trinkwasser-Desinfektionsmittel.
Gemäß UBA-Liste (Anhang zur Trinkwasserverordnung) wird Wasserstoffperoxid
dort nur mit dem Verwendungszweck „Oxidationsmittel“ und nicht als
„Desinfektionsmittel“ genannt.

Ihre Vorteile:

  • einsatzbereit innerhalb von nur 3 Stunden
  • wirksam über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich
  • geeignet für Alu-Tanks
  • nochmals geringere Chloratbildung als Vorgängerversion
  • 25-fach stärker als Wasserstoffperoxid (gem. DVGW-Arbeitsblatt W291)
  • hochwirksam gegen:
    Pseudomonas aeruginosa
    (Pseudomonaden, Pseudomonas)
    Escherichia coli
    (E.coli) und coliforme Bakterien
    Legionellen / Legionella pneumophila
  • ohne Schwermetalle (Silber, Kupfer)
  • keine Keimresistenz-Bildung bekannt

 

Unsere Zulassungen:

  • Euro-Norm DIN EN12671 “Chlordioxid”
  • EU-Trinkwasserverordnung
  • konform Artikel 95 (2) (EU) Nr. 528/2012 / Biozidrichtlinie
  • DVGW Arbeitsblatt W291 und ist somit zur Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen zugelassen.
  • Richtlinie Nr. 5 des AK der Küstenländer für Schiffshygiene
  • DVGW Arbeitsblatt W224 „Dosierung einer vor Ort hergestellten Chlordioxidlösung”
  • DIN 2001-2 / DIN 2001-2:2009-04 “Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 2: Nicht ortsfeste Anlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen; Technische Regel des DVGW”
  • Wirkstoff zugelassen von der United States Environmental Protection Agency (EPA) zur Desinfektion von Trinkwasser
  • Der aktive Wirkstoff wird bereits seit Mitte der 50er Jahre zur Desinfektion von Trinkwasser in Wasserwerken eingesetzt

biostream® ZERO für Zahnärzte

Erfahren Sie in diesem Infoblatt, wie Sie Behandlungseinheiten effektiv mit dem biostream® ZERO – Konzentrat desinfizieren und so Biofilme und Bakterien entfernen können.

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Grundlagenwissen Trinkwasser

Wir erklären Ihnen auf nur 5 Seiten, welche Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser zugelassen sind und warum silberhaltige Produkte in den USA mittlerweile als Pestizid gekennzeichnet werden müssen.

Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten:

Die Empfehlungen an das Trinkwasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten werden von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt und sind eindeutig. Die Gefahren von Verkeimungen bei Behandlungseinheiten sind bekannt.

Bereits im Mai 2015 hat die Landeszahnärztekammer Thüringen ein Infoblatt mit dem Titel „Hygienebegehungen und Kontrollen nach dem Medizinprodukterecht in Zahnarztpraxen“ herausgegeben – hier wird u.a. auf die wasserführenden Systeme der Behandlungseinheiten eingegangen. Auch das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (BW) geht in seinem Merkblatt „Informationen zu wasserführenden Systemen in der zahnärztlichen Behandlungseinheit (Dentaleinheiten)“ auf die Problematik von Verkeimungen und Biofilm-Bildung ein.

Auf Basis von eigenen Erfahrungen des Gesundheitsamtes (LGA BW) wird empfohlen, je nach Vorbefund etwa halb- bis vierteljährlich Wasserproben nehmen zu lassen und diese nicht nur auf koloniebildende Keime untersuchen zu lassen – sondern auch auf Pseudomonas aeruginosa, da dieser Keim für die Biofilmbildung verantwortlich gemacht wird. „Untersuchungen auf Legionellen brauchen nicht öfter als einmal jährlich durchgeführt zu werden, wenn der Vorbefund keinen entsprechenden Keimnachweis erbrachte.“, teilt das LGA BW außerdem mit.

Gegen diese gefährlichen Biofilme wird bereits seit Jahren in der (Zahnarzt-)Praxis biostream® ZERO eingesetzt. Bekämpfen auch Sie wirkungsvoll Keime, Viren und Bakterien in Ihrer Zahnarztpraxis. Der Wirkstoff des biostream® ZERO ist auch für den Einsatz im sogenannten Bottle-Care-Systemen zugelassen. 

FEEDBACK AUS DER ZAHNARZT-PRAXIS:

Regelmäßig erkundigen sich Zahnärzte bei der biostream® GmbH, wenn Befunde von z.B. Legionellen in den Behandlungseinheiten nachgewiesen wurden und fragen, wie man diese Viren effektiv bekämpfen kann. Die Behandlungseinheit muss schnellstens desinfiziert werden, damit eine Betriebsunterbrechung vermieden werden kann. Leider bringt oftmals die Unterstützung durch die Dentaldepots nicht die erwartete Lösung der Probleme, weil ebendort nicht das Verständnis und Wissen zum Thema „Desinfektion von Trinkwasser in Behandlungseinheiten“ vorhanden ist. Und wenn man genauer hinschaut, werden z.B. Wasserstoffperoxid-Lösungen empfohlen, die aber laut aktueller Trinkwasserverordnung gar nicht als Desinfektionsmittel genannt werden.

Unsere Zusammenarbeit mit Zahnärzten hat gezeigt, dass es im Bereich der Desinfektion von Behandlungseinheiten zahlreiche Probleme gibt. Nachfolgend berichten wir von einigen Fällen, die vielleicht auch Ihnen bekannt vorkommen. (Diese Beispiele werden regelmäßig durch uns ergänzt.)

Fall 1:
Ein Zahnarzt aus Göttigen, der sich schon seit Jahren mit dem Thema „Desinfektion von Behandlungseinheiten“ beschäftigt, hatte nach Umstellung auf das Bottle-Care-System ein Problem mit Legionellen. Nach Einsatz von biostream® ZERO gemäß unserer Dosierempfehlung konnten keine Legionellen mehr nachgewiesen werden. Der Zahnarzt war sehr zufrieden und teilte uns dieses auch kurzfristig mit. Nach einer Woche wurde jedoch eine Wiederverkeimung der Behandlungseinheit festgestellt und das Feedback des Zahnarztes war dementsprechend negativ. Die Wirksamkeit von biostream® ZERO zur Desinfektion von Behandlungseinheiten bei Zahnärzten wurde in Frage gestellt.

Da diese Neuverkeimung mit Legionellen innerhalb einer Woche nach Anwendung von biostream® ZERO äußerst ungewöhnlich ist und bis dato noch nicht vorgekommen ist, war unsere Vermutung, dass es direkt in der Behandlungseinheit sogenannte Totleitungen geben müsste. Bei Totleitungen handelt es sich um Leitungsabschnitte, an deren Ende kein Abnahmegerät angeschlossen ist.

Der Zahnarzt kontaktierte darauf hin sein Dentaldepot und fragte, ob in seiner Dentaleinheit (Behandlungsstuhl) Totleitungen vorhanden seien. Die Antwort vom Dental-Labor lautete: „Nein!“. Daraufhin forderte der Zahnarzt eine genaue Untersuchung seiner Einheit vor Ort an und vereinbarte, dass er die Kosten für die Untersuchung seiner Dentaleinheit übernehmen werde, wenn KEINE Totleitungen entdeckt würden. Bei Nachweis von Totleitungen sollte das Dentaldepot die Kosten übernehmen. Das Dentaldepot war einverstanden und eine Komplettuntersuchung fand kurzfristig statt. Dabei stellte sich heraus, dass in der Dentaleinheit 2 x 30cm Wasser-Leitungen vorhanden waren, die für den Betrieb einer zweiten Behandlungseinheit verbaut worden waren. Da der Zahnarzt jedoch keine zweite Behandlungseinheit am Stuhl benötigte, war diese nicht eingebaut worden, die 2 x 30cm Wasser-Schläuche waren jedoch noch vorhanden.

Und genau diese Schläuche hatten dafür gesorgt, dass eine Desinfektion nicht funktionierte: Eine perfekte Desinfektion der Behandlungseinheiten kann nur funktionieren, wenn SÄMTLICHE trinkwasserführenden Leitungen mit Desinfektionsmittel benetzt werden können.

Bei Totleitungen ist eine Desinfektion nicht möglich! Warum?
Bei Totleitungen kann ein Desinfektionsmittel nicht in den Wasserstrang gelangen. Es handelt sich somit um eine Sackgasse. Es gibt keine Strömung, die ein Desinfektionsmittel in diese Totleitung spülen kann. Aus diesem Grund konnte auch biostream® ZERO im soeben beschriebenen Fall in den Totleitungen keine Legionellen bekämpfen.

Die Kosten für die Inspektion der Behandlungseinheit hat gemäß der Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und seinem Dentaldepot natürlich das Dentaldepot übernommen. Nach Entfernung der 2 x 30cm Totleitungen konnten keine Legionellen mehr nachgewiesen werden.

KEIME IM TRINKWASSER BEIM ZAHNARZT TROTZ REGELMÄSSIGER DESINFEKTION DURCH DENTALDEPOT

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Sie für eine Desinfektion Ihrer Dentaleinheiten / Zahnarztstühle in regelmäßigen Abständen Ihren Ansprechpartner des Dentaldepots kontaktieren, dieser dann bei Ihnen die Desinfektion durchführt und bei einer offiziellen Begehung oder Prüfung durch das Gesundheitsamt oder das Gewerbeaufsichtsamt trotzdem Beanstandungen festgestellt werden, die eine Stilllegung Ihrer Dentaleinheiten zur Folge hat?

Unsere Erfahrungen mit einigen (nicht allen!) Dentaldepots hat gezeigt, dass sich diese nur auf die von den Herstellern der Dentaleinheiten empfohlenen Desinfektionsmittel verlassen. Diese Desinfektionsmittel basieren zu 80% auf dem Wirkstoff Wasserstoffperoxid. Wasserstoffperoxid ist in der Trinkwasserverordnung jedoch nur als schwaches OXIDATIONSMITTEL genannt und kann aus rein chemischen Gesichtspunkten – gemäß DVGW-Richtlinie W291 – nur genau so wirksam sein, wie der Wirkstoff, der in den biostream®-Produkten eingesetzt wird, wenn er in 25 mal höherer Konzentration eingesetzt wird.

Dann ist es eine einfache Rechenaufgabe: Multiplizieren Sie den jetzigen Preis Ihres Desinfektionsmittels mit 25 und schauen Sie, wieviel Sie für eine 250ml-Flasche von biostream®-ZERO bezahlen.

 

PERMANENTDESINFEKTION DES WASSERS BEIM ZAHNARZT

Sicherlich haben Sie sich schon einmal gefragt, ob man die Probleme mit der Wasserentkeimung bei Dentaleinheiten nicht einfach durch eine Dauerdesinfektion lösen kann. Hier hat der Gesetzgeber und andere Institutionen, die sich mit dem wertvollen Gut Trinkwasser beschäftigen, jedoch schon früh Stellung bezogen:

  • Der Dachverband des Gas- und Wasserfaches (DVGW) sagt in seinem Infomagazin (Link) z.B.:
    „Eine permanente, prophylaktische, chemische/elektrochemische Desinfektion von Trinkwasser in Trinkwasser-Installationen, die nach den Regeln der Technik errichtet und betrieben werden, ist weder notwendig noch sinnvoll. Eine permanente chemische Desinfektion des Trinkwassers […] entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie widerspricht außerdem dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) [6].“
  • In der Trinkwasserverordnung (Link) wird u.a. folgendes zur Permanentdesinfektion geschrieben:
    „Aufbereitungsstoffe, die nach den Buchstaben b und c zugesetzt werden und bestimmungsgemäß im Trinkwasser verbleiben, sind entsprechend dem Minimierungsgebot in den Einsatzmengen der Aufbereitungsstoffe auf das für die Erreichung des Aufbereitungsziels erforderliche Maß zu beschränken.
    Hier stellt sich dann die Frage, wie von Ihnen nachgewiesen werden soll, welche Dosierung für die Erreichung des Aufbereitungsziels dosiert werden muss. Wenn stetig die gleiche Menge zudosiert wird, kann es passieren, dass sogar trotz NICHT vorhandener Verkeimung Desinfektionsmittel zugesetzt wird, was der o.g. Definition nicht entsprechen würde.
  • In der S2k-Empfehlung (Link), die von den Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurgie (DGMKG) und auch der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) u.a. erarbeitet wurden, findet sich folgender Schlüsselsatz:
    „Auch bei dem Betrieb einer zentralen Desinfektionsanlage sind weiterhin die Herstellerangaben der Behandlungseinheit bzgl. der Kompatibilität des externen und des internen Desinfektionssystems, die Materialverträglichkeit und das „Minimierungsgebot“ der Trinkwasserverordnung zu beachten. Letzteres besagt: „Aufbereitungsstoffe sollen nur aus zwingenden hygienischen oder technischen Gründen, stets nur im unbedingt notwendigen Ausmaß (Minimierungsgebot) und unter optimalen Bedingungen dem Trinkwasser bei der Aufbereitung hinzugefügt werden.“

 

Eine Dauerdesinfektion oder Permanentdesinfektion bei Zahnarztstühlen kann problematisch sein

Wie Sie lesen konnten, gibt es klare Aussagen zur Dauerdesinfektion. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als Mitherausgeber der S2k-Empfehlung unterstreicht die Aussage „Aufbereitungsstoffe sollen nur aus zwingenden hygienischen oder technischen Gründen, stets nur im unbedingt notwendigen Ausmaß (Minimierungsgebot) und unter optimalen Bedingungen dem Trinkwasser bei der Aufbereitung hinzugefügt werden.“.  

Und jetzt können Sie sich als Zahnarzt/Zahnärztin die Frage stellen, wie Sie dem Gesundheitsamt oder dem Gewerbeaufsichtsamt gegenüber argumentieren wollen, dass Sie STETIG ein Desinfektionsmittel hinzugeben (z.B. maschinell  gesteuert durch ein BLUE*-System), obwohl Sie gleichzeitig NICHT STETIG beweisen können, dass Sie eine regelmäßige Verkeimung vorliegen haben, die den Dauereinsatz von Chemikalien nötig macht.

Unsere Lösung für Sie: Ohne den Einsatz von teurer Dosierungs-Technologie können Sie Ihre Dentaleinheiten ganz einfach mit den zumeist vorhandenen Spülprogrammen effektiv desinfizieren! Hierbei ist es nur nötig, die vorhandenen oder durch den Hersteller empfohlenen Produkte (zumeist auf Basis von Wasserstoffperoxid) durch biostream® ZERO zu ersetzen.

Obwohl wir keine aktive Werbung in Medien der Zahnärzte schalten und auch kein Teilnehmer an der „International Dental Show (IDS)“ sind, konnten wir zahlreiche Dentaldepots und auch Zahnärzte – ohne Werbung – von der Wirksamkeit unseres Produktes biostream® ZERO überzeugen. 

 

 

 

 

 

dr-werleinLEIBNIZ‑UNIVERSITÄT HANNOVER BESTÄTIGT WIRKSAMKEIT

Eine durch die biostream® GmbH in Auftrag gegebene Untersuchung des Institutes für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz-Universität Hannover unter Führung von Dr. rer. nat. H.-D. Werlein bestätigt in 1.620 Einzeltests eine Wirksamkeit von 99,9 % des Produktes biostream® ZERO gegenüber im Trinkwasser vorkommender Keime bei Einwirkzeiten von nur 5 Minuten.

Die biostream®-Produkte werden seit 2001 erfolgreich zur Desinfektion in Schienenfahrzeugen und auf Schiffen, in zahlreichen Krankenhäusern und Kliniken und von namhaften Getränkeherstellern in der Praxis eingesetzt. Tests am Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz-Universität Hannover unter Führung von Dr. rer. nat. H.-D. Werlein bestätigten erneut die exzellente Wirksamkeit. Dr. rer. nat. Hans-Dieter Werlein ist verantwortlich für den Bereich Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie.

biofilm-uni-hannoverLEGIONELLEN UND BIOFILME NACHHALTIG BEKÄMPFEN

Legionellen (z.B. Legionella pneumophila) stellen ein wasserhygienisches Problem dar, welches oftmals unterschätzt wird. Sie sind außerdem Auslöser der Legionärskrankheit (Legionellose).

Legionellen siedeln sich in den sogenannten Biofilmen an, die von z.B. wasserstoffperoxidhaltigen Desinfektionsmitteln nur schlecht bis gar nicht bekämpft werden können. Auch Chlor hat eine weniger starke Desinfektionskraft als der in unseren Produkten vorhandene Wirkstoff Chlordioxid.

Die biostream®-Produkte sind laut aktueller Trinkwasserverordnung als Desinfektionsmittel für Trinkwasser zugelassen. Außerdem entsprechen unsere Produkte den aktuellen Anforderungen der Biozid-Richtlinie.

 

FAKTEN, DIE FÜR UNS SPRECHEN: BIOSTREAM®-PRODUKTE ÜBERZEUGEN

Mit den biostream® - Konzentraten auf Basis von Chlordioxid haben Sie jetzt die Möglichkeit, Trinkwassertanks, trinkwasserführende Leitungen und Trinkwassersprudler - Flaschen zuverlässig zu desinfizieren. Benutzen Sie den Wirkstoff der Wasserwerke ohne teuren Technikaufwand.

Der aktive Wirkstoff in den biostream®-Produkten (Chlordioxid) wird bereits seit Mitte der 50er-Jahre zur Desinfektion von Trinkwasser in Wasserwerken genutzt. Zur Herstellung werden dort aufwendige und teure Anlagen eingesetzt, die jetzt nicht mehr nötig sind. Stellen Sie das effektive Chlordioxid ganz einfach selbst her und profitieren Sie von der perfekten Wirksamkeit gegen E.Coli, Pseudomonaden und Legionellen!

Desinfizieren Sie gesetzeskonform Trinkwasserleitungen, Schankanlagen und Tanks in Wohnmobilen, Campingfahrzeugen und auf Booten und Jachten.  Keimfreies Trink- oder Prozesswasser für Industrie und Handel lassen sich mit den Konzentraten der biostream® GmbH problemlos umsetzen - sprechen Sie uns an. Unsere Produkte sind ebenfalls geeignet zur Desinfektion von Trinkwasser in Krisenzeiten, zur Notfallvorsorge bei Blackout, Stromausfall und anderen Katastrophenfällen​.

WASSERSTOFFPEROXID UND SILBERHALTIGE MITTEL SIND KEINE ALTERNATIVE

Die biostream®-Produkte ZERO und asepticaPRO entsprechen der DIN 2001-2:2009-04 (Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen) und sie sind über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich wirksam. Wasserstoffperoxid wird in der DIN nicht als Desinfektionsmittel genannt – auch in der aktuellen UBA-Liste des Umweltbundesamtes wird Wasserstoffperoxid nur als Oxidationsmittel – nicht jedoch als Desinfektionsmittel genannt.

Schauen Sie mal auf das Etikett des von Ihnen zur Zeit verwendeten Desinfektionsmittels: Wenn Sie dort Wasserstoffperoxid als Wirkstoff finden, dann nutzen Sie nach Angaben des Umweltbundesamtes KEIN DESINFEKTIONSMITTEL, sondern ein Oxidationsmittel, welches nach DVGW-Arbeitsblatt W291 25 X stärker dosiert werden muss, um die gleiche Wirksamkeit zu erreichen, wie der Wirkstoff in den biostream®-Produkten.

Und falls Ihr Produkt zusätzlich noch Silber enthält: Silber ist auch nicht als Desinfektions-, sondern nur als Konservierungsmittel genannt. Außerdem findet sich folgende Anmerkung dazu in der DIN: „Nur im Ausnahmefall bei Lagerung von Trinkwasser ohne Verbrauch über eine längere Zeitspanne. Die Konservierung ersetzt nicht eine erforderliche Desinfektion von nicht einwandfreiem Trinkwasser.“

biostream® GmbH
Rohrbeckweg 6
D-31319 Sehnde
Germany

Telefon: +49-5138-7087838 (08:00 - 15:00 Uhr, freitags bis 12:00 Uhr)

E-Mail:

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Rechtliche Hinweise:
Impressum | Datenschutz | Verhaltenscodex/Code of Conduct | AGB

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Sämtliche Aussagen zur Wirksamkeit beziehen sich auf die langjährige Erfahrung der biostream® GmbH, auf Angaben aus der Fachliteratur, Gesetzen, Regelwerken und auf positive Kundenreferenzen.

Gendersprache: Wie bereits 04/2019 mitgeteilt: Auf unseren Websites verwenden wir das Wort „Mitarbeiter/Kunde/Anwender“ zur einfacheren Formulierung. Als „Mitarbeiter/Kunde/Anwender“ definieren wir jedoch nicht nur die männliche Form, sondern ebenso die aktuell gebräuchlichen Definitionen.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)