Legionellen-Grenzwert: Was 100 KBE je 100 ml bedeuten
Für Legionellen gibt es keinen Grenzwert im engeren Sinn, sondern einen technischen Maßnahmenwert: 100 koloniebildende Einheiten (KBE) je 100 ml. So legt es Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung fest. Wird der Wert erreicht, muss der Betreiber unverzüglich handeln: das Gesundheitsamt informieren, die Ursache klären, eine Risikoabschätzung erstellen und Maßnahmen ergreifen (§ 51 TrinkwV).
Was ist der technische Maßnahmenwert?
Der technische Maßnahmenwert ist ein spezieller Indikatorparameter für Anlagen der Trinkwasser-Installation. Er beschreibt keine Grenze, ab der Wasser nicht mehr getrunken werden darf, sondern den Punkt, ab dem der Betreiber tätig werden muss. Die Verordnung berücksichtigt dabei ausdrücklich die Messunsicherheit der Untersuchungs- und Probennahmeverfahren. In der Tabelle der Verordnung steht der Wert als „100/100 ml“; Behörden und Labore schreiben „100 KBE/100 ml“.
Was gilt bei welchem Befund?
| Befund in KBE je 100 ml | Was dann gilt | Quelle |
|---|---|---|
| unter 100 | Maßnahmenwert nicht erreicht; weiter im vorgeschriebenen Abstand untersuchen | § 31 TrinkwV |
| ab 100 | unverzüglich anzeigen (sofern nicht schon durch das Labor geschehen), Ursache mit Ortsbesichtigung klären, schriftliche Risikoabschätzung, Maßnahmen nach den Regeln der Technik, Verbraucher informieren | §§ 51, 52 TrinkwV |
| 100 bis 1.000 | zeigt die Risikoabschätzung Handlungsbedarf, sind weitere Abhilfemaßnahmen erforderlich | LGL Bayern |
| über 1.000 | kurzfristige Sanierungsmaßnahmen | DVGW W 551, Wiedergabe LGL Bayern |
| über 10.000 | zusätzlich Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel Duschverbot oder endständige Filter | LGL Bayern |
| Hochrisikobereiche | jeder Nachweis von Legionellen führt zu einer hygienischen Bewertung und zu Nutzungseinschränkungen | UBA-Empfehlung vom 13.10.2025 |
Die Stufen über 100 KBE gibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wieder; die Stufe über 1.000 KBE schreibt es ausdrücklich dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 zu, die übrigen nennt es ohne eigene Quellenangabe. Die aktuelle Empfehlung des Umweltbundesamts zur Risikoabschätzung vom 13. Oktober 2025 arbeitet nicht mit festen Zahlenbändern, sondern mit Risikokategorien wie niedrig, mittel und hoch, nach denen die Maßnahmen priorisiert werden.
Ihren eigenen Wert können Sie mit dem Befund-Lotsen einordnen.
Was bedeutet KBE?
KBE steht für koloniebildende Einheit. Im Labor wird die Wasserprobe auf einen Nährboden gebracht; jede vermehrungsfähige Keimzelle oder Keimgruppe wächst dort zu einer sichtbaren Kolonie heran, die gezählt wird. Der Befund gibt an, wie viele solcher Einheiten in 100 Millilitern Wasser gefunden wurden.
Warum sind Legionellen gefährlich?
Legionellen werden gefährlich, wenn sie mit feinem Wassernebel eingeatmet werden, etwa beim Duschen. Dann können sie die Legionärskrankheit auslösen, eine schwere Lungenentzündung, oder das mildere Pontiac-Fieber. Deshalb knüpft die Untersuchungspflicht an Duschen und andere Einrichtungen mit Vernebelung an.
Häufige Fragen zum Legionellen-Grenzwert
Ist 100 KBE je 100 ml ein Grenzwert?
Formal nicht. Die Trinkwasserverordnung nennt den Wert technischen Maßnahmenwert. Er löst Pflichten aus: Anzeige, Ursachenklärung, Risikoabschätzung und Maßnahmen nach § 51. Umgangssprachlich wird er oft als Legionellen-Grenzwert bezeichnet.
Wer muss bei einem Befund ab 100 KBE je 100 ml handeln?
Der Betreiber der Wasserversorgungsanlage, in der sich die Trinkwasser-Installation befindet. Auch die zugelassene Untersuchungsstelle zeigt den Befund nach § 53 unverzüglich dem Gesundheitsamt an. Die Anzeige durch den Betreiber entfällt nur, wenn ihm ein Nachweis über diese Anzeige vorliegt (§ 51 Abs. 1 Nr. 1).
Was passiert bei über 10.000 KBE je 100 ml?
Über diesem sogenannten Gefahrenwert sind nach dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zusätzlich Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig, zum Beispiel ein Duschverbot oder der Einsatz endständiger Filter.
Muss ich die Mieter über einen Befund informieren?
Ja. Nach § 52 Abs. 3 TrinkwV setzt der Betreiber die betroffenen Verbraucher unverzüglich in Kenntnis, sobald er die Risikoabschätzung und Angaben zu Nutzungsbeschränkungen erhalten hat.
Gilt der Wert auch für Kaltwasser?
Der technische Maßnahmenwert gilt für die Trinkwasser-Installation und damit für die Proben, die dort nach den Regeln entnommen werden. Die systemische Untersuchung konzentriert sich auf das Warmwasser, weil sich Legionellen zwischen etwa 25 und 45 °C am stärksten vermehren. Erwärmt sich das Kaltwasser in diesen Bereich, können sie auch dort wachsen.
Quellen
- Trinkwasserverordnung, Anlage 3 Teil II: technischer Maßnahmenwert
- § 51 TrinkwV, § 52 TrinkwV, § 53 TrinkwV
- Umweltbundesamt: Empfehlung zur Risikoabschätzung, Stand 13.10.2025
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Legionellen
- DVGW: Energieeinsparungen im Warmwasserbereich (2023), Temperaturbereich der Vermehrung
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft des Gesundheitsamts. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Trinkwasserverordnung.