Chlordioxid ist kein Heilmittel: MMS und CDL
Chlordioxid ist ein Desinfektionsmittel für Wasser, kein Heilmittel. Unter Namen wie „MMS“ und „CDL“ werden Natriumchlorit-Lösungen und daraus hergestelltes Chlordioxid zum Einnehmen angeboten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat MMS 2015 als zulassungspflichtiges und bedenkliches Arzneimittel eingestuft. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2019 die Einordnung durch das Landgericht als bedenkliche Arzneimittel.
biostream® ZERO ist nicht zum Einnehmen bestimmt. Es ist ein Biozidprodukt zur Desinfektion von Wasser und wasserführenden Anlagen. Die biostream® GmbH distanziert sich ausdrücklich von der Einnahme von Chlordioxid und von jeder Werbung für Chlordioxid als Heilmittel.
Was ist MMS?
MMS steht für „Miracle Mineral Supplement“. Nach Angaben des BfArM enthält MMS eine Natriumchloritlösung mit 28 Prozent, das Produkt MMS2 enthält Calciumhypochlorit mit 70 Prozent in Kapseln. Wird Natriumchlorit mit einer Säure versetzt, entsteht Chlordioxid. Das Bundesinstitut für Risikobewertung beschreibt Chlordioxid als hochreaktive Verbindung mit stark oxidativer Wirkung, die auf Haut und Schleimhaut je nach Konzentration reizend bis ätzend wirkt.
Was sagen Behörden und Gerichte?
| Stelle | Aussage | Datum |
|---|---|---|
| Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) | Rät von der Einnahme und Verwendung von MMS dringend ab. | 2. Juli 2012 |
| Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) | Warnt vor der Anwendung von Natriumchlorit als Arzneimittel; solche Produkte sind in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. | 30. Mai 2014 |
| BfArM | Stuft MMS und MMS2 als zulassungspflichtige Arzneimittel und als bedenkliche Arzneimittel nach § 5 Arzneimittelgesetz ein. | 26. Februar 2015 |
| Bundesgerichtshof | Bestätigt die Einordnung von MMS und MMS2 als bedenkliche Arzneimittel (Urteil 1 StR 107/18). | 23. Juli 2019 |
Welche Folgen nennen die Behörden bei der Einnahme?
Das BfArM nennt Beobachtungen aus Großbritannien, Kanada, Frankreich, der Schweiz und den USA: Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, Nierenversagen, Verätzungen der Speiseröhre sowie Atemstörungen durch Schäden an roten Blutkörperchen. Das BfR berichtet von Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, teilweise mit Blutdruckstörungen und erheblichem Flüssigkeitsverlust, und weist darauf hin, dass besonders Kinder durch Verätzungen gefährdet sind.
Der Bundesgerichtshof hält fest, dass Chlordioxid und Chlorgas bei oraler Einnahme typischerweise zu Durchfall, Übelkeit und Erbrechen führen und dosisabhängig auch schwerere Folgen wie eine Magenperforation oder eine Bauchfellentzündung eintreten können. Nach einem Beitrag der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft registrierte das Giftinformationszentrum Nord zwischen 2010 und 2020 98 Vergiftungen mit Chlordioxid und MMS.
Worin unterscheidet sich Chlordioxid zur Wasserdesinfektion?
Der Unterschied liegt im Zweck, in der Menge und in den Regeln. Chlordioxid zur Wasserdesinfektion tötet Keime im Wasser und in Leitungen, Tanks und Behältern ab. Wer Trinkwasser damit aufbereitet, muss die Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe nach § 20 der Trinkwasserverordnung einhalten: Nach der Aufbereitung dürfen höchstens 0,2 mg/l Chlordioxid im Wasser bleiben. Bei einer Anlagendesinfektion wird das Desinfektionswasser anschließend verworfen und die Anlage gespült.
MMS und ähnliche Mittel werden dagegen als angebliches Heilmittel zum Einnehmen verkauft. Genau diese Verwendung hat das BfArM als bedenklich eingestuft. Mehr zu den Werten im Trinkwasser steht auf der Seite Grenzwerte, Chlorit und Chlorat.
| Merkmal | Chlordioxid zur Wasserdesinfektion | MMS und ähnliche Mittel |
|---|---|---|
| Zweck | Desinfektion von Wasser und Anlagen | Einnahme als angebliches Heilmittel |
| Rechtlicher Rahmen | Biozidverordnung; im Trinkwasser die Liste nach § 20 TrinkwV | vom BfArM als zulassungspflichtiges, bedenkliches Arzneimittel eingestuft |
| Gehalt im Trinkwasser | höchstens 0,2 mg/l nach der Aufbereitung | entfällt, nicht für Trinkwasser bestimmt |
| Einschätzung der Behörden | zur Desinfektion zulässig (Liste nach § 20 TrinkwV) | BfR rät dringend ab; BfArM warnt |
Was tun, wenn Konzentrat verschluckt wurde?
Wenden Sie sich sofort an einen Giftnotruf oder an den ärztlichen Notdienst, bei Lebensgefahr an den Notruf 112. Halten Sie das Etikett oder das Sicherheitsdatenblatt bereit; dort stehen die Erste-Hilfe-Maßnahmen für das Produkt. Bewahren Sie Konzentrat und Aktivator für Kinder unzugänglich im Originalgebinde auf.
Häufige Fragen zu Chlordioxid und MMS
Ist Chlordioxid dasselbe wie MMS?
In beiden Fällen geht es um denselben Stoff: Chlordioxid. Bei MMS entsteht er nach Angaben des BfR, wenn Natriumchlorit mit einer Säure versetzt wird. Der Unterschied liegt im Zweck: Chlordioxid zur Wasserdesinfektion wird als Biozid für Wasser und Anlagen eingesetzt, MMS wird zum Einnehmen verkauft. Das BfArM hat MMS als bedenkliches Arzneimittel eingestuft.
Kann man Wasser trinken, das mit Chlordioxid desinfiziert wurde?
Ja, wenn die Regeln der Trinkwasserverordnung eingehalten sind. Chlordioxid steht in der Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe nach § 20 TrinkwV; nach der Aufbereitung dürfen höchstens 0,2 mg/l im Wasser bleiben. Nach einer Anlagendesinfektion wird das Desinfektionswasser verworfen und die Anlage gespült, bevor Trinkwasser entnommen wird.
Darf man biostream® ZERO einnehmen?
Nein. biostream® ZERO ist ein Biozidprodukt zur Desinfektion von Wasser und wasserführenden Anlagen. Das Konzentrat ist nicht zum Einnehmen bestimmt. Biozidprodukte vorsichtig verwenden und vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ist MMS in Deutschland verboten?
Das BfArM hat MMS und MMS2 im Februar 2015 als zulassungspflichtige Arzneimittel ohne Zulassung und als bedenkliche Arzneimittel nach § 5 Arzneimittelgesetz eingestuft. Bedenkliche Arzneimittel dürfen nach § 5 Arzneimittelgesetz nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2019 die Einordnung durch das Landgericht als bedenkliche Arzneimittel.
Quellen
- BfArM, Pressemitteilung Nr. 3/15 vom 26.02.2015
- BfArM, Pressemitteilung Nr. 08/14 vom 30.05.2014
- BfR, Stellungnahme Nr. 025/2012 vom 02.07.2012
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.07.2019, 1 StR 107/18
- Verbraucherzentrale: Miracle Mineral Supplement, erhebliche Gesundheitsgefahr
- Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, AVP Heft 2/2023
- Arzneimittelgesetz, § 5