Probenahme und Messung: So wird Trinkwasser geprüft
Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung, einschließlich der Probennahme, dürfen nur zugelassene Untersuchungsstellen durchführen (§ 39 TrinkwV). Welche Stellen zugelassen sind, veröffentlichen die Länder. Wer Trinkwasser dauerhaft mit einem Aufbereitungsstoff behandelt, lässt den Restgehalt täglich durch geschultes Personal kontrollieren; für freies Chlor gibt es dafür ein genormtes Farbverfahren.
Wer darf Trinkwasserproben nehmen und untersuchen?
Nach § 39 Abs. 1 TrinkwV dürfen die nach der Verordnung erforderlichen Untersuchungen einschließlich der Probennahmen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Der Betreiber beauftragt eine solche Stelle. Die Zulassung erteilen die Länder; sie müssen die Listen ihrer zugelassenen Stellen mit dem jeweiligen Untersuchungsumfang veröffentlichen (§ 40 Abs. 2). In Bayern ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Eine Übersicht mit Links zu den Listen aller Länder stellt das bayerische Landesamt bereit.
Wie läuft eine Legionellen-Probennahme ab?
Für die Untersuchung auf Legionellen sind Proben an mehreren repräsentativen Stellen zu nehmen (§ 41 Abs. 4 TrinkwV). Wie das geht, beschreibt die Empfehlung des Umweltbundesamts zu systemischen Untersuchungen in der aktuellen Fassung vom 13. Oktober 2025:
- am Abgang der Warmwasserleitung aus dem Trinkwassererwärmer,
- am Wiedereintritt der Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer,
- in der Peripherie an Entnahmestellen, die mit möglichst kurzer Anschlussleitung an das Ende der Steigstränge angebunden sind.
Die Trinkwasserverordnung schreibt für die systemische Untersuchung eine Probennahme nach DIN EN ISO 19458, Zweck b vor. Dabei wird ohne Strahlregler oder andere Vorbauten und nach Desinfektion der Entnahmestelle beprobt; für Legionellen läuft nach der UBA-Empfehlung vom 13.10.2025 vor der Probe 1 Liter ab.
Was bedeuten Zweck a, b und c?
| Zweck nach DIN EN ISO 19458 | Was untersucht wird | Wie beprobt wird |
|---|---|---|
| Zweck a | das Wasser in der Versorgungsleitung | nach gründlichem Spülen; bei Legionellenuntersuchungen nur für besondere Fragestellungen |
| Zweck b | das Wasser in der Trinkwasser-Installation, in der Regel ohne die Armatur | ohne Strahlregler und Vorbauten, Entnahmestelle desinfiziert, nur minimal gespült |
| Zweck c | das Wasser, wie es verbraucht wird | über den Strahlregler, ohne Desinfektion, ohne vorheriges Spülen; zeigt lokale Kontamination an der Armatur |
Quellen: UBA-Empfehlung vom 13.10.2025; Empfehlungen des Landes Schleswig-Holstein zur Beprobung (2013, 2023); für Zweck a zusätzlich eine Fachveröffentlichung. Die Norm selbst ist kostenpflichtig.
Welche Parameter werden untersucht?
| Anlass | Parameter | Quelle |
|---|---|---|
| Legionellenuntersuchung im Gebäude | Legionella spec.; technischer Maßnahmenwert 100 KBE je 100 ml | § 31 und Anlage 3 Teil II TrinkwV |
| Zeitweilige Anlage auf Volksfesten | mindestens coliforme Bakterien, E. coli, Koloniezahl bei 22 °C und bei 36 °C | DVGW twin Nr. 15 (Juni 2026) |
| Behandlungseinheit in der Zahnarztpraxis | Koloniezahl, Richtwert 100 je ml; Legionellen, Richtwert unter 1 KBE je ml | KRINKO-Empfehlung (2006) |
Wie wird der Restgehalt eines Desinfektionsmittels gemessen?
Wer Trinkwasser dauerhaft mit einem Aufbereitungsstoff behandelt, muss die verbliebene Konzentration nach der Aufbereitung täglich untersuchen; die Kontrolle erfolgt durch geschultes Personal (UBA-Liste nach § 20, Tabelle 1a). Das Gesundheitsreferat München verlangt, die Konzentration täglich an der Zapfstelle zu bestimmen, die der Dosierstelle am nächsten liegt, gegebenenfalls zusätzlich an hydraulisch ungünstigen Stellen, und das Ergebnis zu dokumentieren.
Für freies Chlor und Gesamtchlor beschreibt DIN EN ISO 7393-2 ein Farbverfahren für Routinekontrollen, die sogenannte DPD-Methode; ausgewertet wird mit einem Farbvergleich oder einem Photometer. Für Chlordioxid gibt es eigene Messverfahren. Welches zu Ihrer Anlage passt, klären Sie am besten mit Ihrer Untersuchungsstelle.
Häufige Fragen zu Probenahme und Messung
Kann ich mein Trinkwasser selbst testen?
Einen Schnelltest können Sie jederzeit machen, er ersetzt aber keine Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung. Die dürfen einschließlich der Probennahme nur zugelassene Untersuchungsstellen durchführen (§ 39 Abs. 1 TrinkwV).
Wo finde ich ein zugelassenes Labor?
Jedes Land veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen mit ihrem Untersuchungsumfang (§ 40 Abs. 2 TrinkwV). Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellt eine Übersicht mit den Links zu allen Länderlisten bereit.
Wo werden Proben für die Legionellenuntersuchung entnommen?
Am Abgang des Warmwassers aus dem Trinkwassererwärmer, am Wiedereintritt der Zirkulation und an Entnahmestellen am Ende der Steigstränge. So beschreibt es die Empfehlung des Umweltbundesamts vom 13. Oktober 2025.
Muss ich den Restgehalt des Desinfektionsmittels dokumentieren?
Bei dauerhafter Aufbereitung ja: täglich kontrollieren und dokumentieren. So sehen es die UBA-Liste und die Hinweise des Gesundheitsreferats München vor. Bei einer Anlagendesinfektion, nach der das Wasser verworfen wird, entfällt die Dauerkontrolle; dort wird nach dem Spülen geprüft, ob die Anlage wieder einwandfreies Trinkwasser liefert.
Quellen
- § 39 TrinkwV, § 40 TrinkwV, § 41 TrinkwV
- Umweltbundesamt: Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen, Stand 13.10.2025
- Schleswig-Holstein: Ergänzende Empfehlung für Probennahme und Bewertung von Legionellen (2023)
- Schleswig-Holstein: Beprobung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (2013)
- LGL Bayern: Internetzugang zu den Listen der Untersuchungsstellen
- Gesundheitsreferat München: Hinweise zum Einsatz von Desinfektionsmitteln (2025)
- DIN EN ISO 7393-2 bei DIN Media
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft des Gesundheitsamts oder der Untersuchungsstelle.