Gesamtverantwortung beim Betreiber
Die Gesamtverantwortung liegt beim Unternehmer, dem Betreiber oder Inhaber – im Sinne der Trinkwasserverordnung.
Es ist wichtig, dass alle beteiligten Partner, die für Planung, Erstellung, Betrieb und Instandhaltung verantwortlich sind, mit der Richtlinie vertraut sind, um die einwandfreie Trinkwasserqualität zu gewährleisten.