(UPDATE am 6.3.2020)
Zur Zeit häufen sich Anrufe mit der Frage, ob die biostream®-Produkte auf Basis von Chlordioxid den Corona-Virus (SARS-CoV-2 / Covid-19) bekämpfen können. Wir haben dazu eigene Recherchen angestellt und können Folgendes mitteilen:

In der Tat ist es so, dass einige Quellen davon berichten, dass der aktive Wirkstoff in den biostream®-Produkten (Chlordioxid) das Virus bekämpfen kann. Die Nachrichtenagentur „Associated Press“ hat einen Artikel veröffentlicht, in dem das FDA (Gesundheitsministerium in den USA) jedoch vor dem ORALEN Einsatz von Chlordioxid warnt. (Quelle: https://apnews.com/afs:Content:8438840420). In diesem Artikel wird auf MMS eingegangen und aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die biostream®-Produkte keine Medizin-Produkte sind.

Unsere Zulassungen beziehen sich gemäß Einstufung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf die Anwendungsbereiche PT4 (Lebens- und Futtermittelbereich), PT2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) und natürlich auf PT5 (Trinkwasser).

In den soeben genannten Zulassungsbereichen können wir zahlreiche Erfolge in der Bekämpfung von Viren, Bakterien und Keimen vorweisen.

Die IATA ist eine Interessenvertretung, die Einfluss auf den Frachttransport sowie auf die Beförderung von Passagieren per Fluglinie nimmt. Die IATA hat soeben eine Empfehlung zur Bekämpfung des Corona Viruses (Erkrankung: Covid-19; Erreger: SARS-CoV-2) veröffentlicht, in dem der bei den biostream®-Produkten vorhandene Wirkstoff Chlordioxid genannt wird:

TERMINAL-DESINFEKTION:
Desinfizieren Sie die Luft mit einem Aerosolspray in einer Menge von 20 ml/m3 unter Verwendung von
[…] 500mg/L Chlordioxid. Schließen Sie die Türen und Fenster vor der Desinfektion gleichmäßig von oben nach unten besprühen
und von links nach rechts, und öffnen Sie die Fenster zur Belüftung nach 60 Minuten. „
Dieses entspricht einer Verdünnung von 100 ml biostream® ZERO auf 1 Liter demineralisierten Wassers.

„Desinfektion von Oberflächen:
Desinfizieren Sie die häufig berührten Objektoberflächen in allgemeinen Bereichen (Selbstbedienungs-Check-in-Schalter, Check-in-Schalter, Ausweisprüfungsschalter, Aufzugtasten,
Handläufe usw., durch Besprühen und Abwischen mit […] 250mg/L Chlordioxid.“
Dieses entspricht einer Verdünnung von 50 ml biostream® ZERO auf 1 Liter demineralisierten Wassers.

Desinfektionsmittel zur Verwendung gegen SARS-CoV-2
Die von der EPA (US-Gesundheitsministerium) registrierten Desinfektionsprodukte zur Verwendung gegen SARS-CoV-2 haben sich im Rahmen des neuen viralen Pathogenprogramms der EPA für den Einsatz gegen SARS-CoV-2, ein Coronavirus, das COVID-19 verursacht, qualifiziert. Coronaviren sind umhüllte Viren, d.h. sie sind eine der am einfachsten mit dem entsprechenden Desinfektionsmittel abzutötenden Virusarten. Der Leitfaden für neue virale Pathogene wurde am 29. Januar 2020 für SARS-CoV-2 ausgelöst.

Diese Liste beinhaltet Produkte, die in den USA registriert sind. Dort finden sich auch zwei Produkte, die Chlordioxid als Wirkstoff besitzen. Es liegt deshalb nahe, dass die Empfehlung der IATA auch auf Basis dieser Liste erstellt wurde. In Deutschland gibt es diese Liste nicht. Als Anhang zur Trinkwasserverordnung gibt es jedoch die „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung“. Dort werden die Wirkstoffe und deren Reinheit genannt – keine Produktnamen.