Desinfektion von Trinkwasser mit dem Wirkstoff Chlordioxid

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Gefahr durch Legionellen

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+49-(0)5138 -708 78 38

Anschrift

Rohrbeckweg 6, D – 31319 Sehnde

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Ihre Vorteile:

  • einsatzbereit innerhalb von nur 3 Stunden
  • wirksam über den gesamten Trinkwasser-pH-Bereich
  • geeignet für Alu-Tanks
  • geeignet zur Desinfektion von Trinkwasser in Krisenzeiten, zur Notfallvorsorge bei Blackout, Stromausfall und anderen Katastrophenfällen
  • 25-fach stärker als Wasserstoffperoxid (gem. DVGW-Arbeitsblatt W291)
  • hochwirksam gegen:
    Pseudomonas aeruginosa
    (Pseudomonaden, Pseudomonas)
    Escherichia coli
    (E.coli) und coliforme Bakterien
    Legionellen / Legionella pneumophila
    Candida auris
  • ohne Schwermetalle (Silber, Kupfer)
  • keine Keimresistenz-Bildung bekannt

 

Unsere Zulassungen:

  • Euro-Norm DIN EN12671 “Chlordioxid”
  • EU-Trinkwasserverordnung
  • konform Artikel 95 (2) (EU) Nr. 528/2012 / Biozidrichtlinie
  • DVGW Arbeitsblatt W291 und ist somit zur Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen zugelassen.
  • Richtlinie Nr. 5 des AK der Küstenländer für Schiffshygiene
  • DVGW Arbeitsblatt W224 „Dosierung einer vor Ort hergestellten Chlordioxidlösung”
  • DIN 2001-2 / DIN 2001-2:2009-04 “Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 2: Nicht ortsfeste Anlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen; Technische Regel des DVGW”
  • Wirkstoff zugelassen von der United States Environmental Protection Agency (EPA) zur Desinfektion von Trinkwasser
  • Der aktive Wirkstoff wird bereits seit Mitte der 50er Jahre zur Desinfektion von Trinkwasser in Wasserwerken eingesetzt

Wussten Sie schon?

Wasserstoffperoxid ist kein zugelassenes Trinkwasser-Desinfektionsmittel.
Gemäß UBA-Liste (Anhang zur Trinkwasserverordnung) wird Wasserstoffperoxid
dort nur mit dem Verwendungszweck „Oxidationsmittel“ und nicht als
„Desinfektionsmittel“ genannt.

dr-werleinLEIBNIZ‑UNIVERSITÄT HANNOVER BESTÄTIGT WIRKSAMKEIT

Eine durch die biostream® GmbH in Auftrag gegebene Untersuchung des Institutes für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz-Universität Hannover unter Führung von Dr. rer. nat. H.-D. Werlein bestätigt in 1.620 Einzeltests eine Wirksamkeit von 99,9 % des Produktes biostream® ZERO gegenüber im Trinkwasser vorkommender Keime bei Einwirkzeiten von nur 5 Minuten.

Die biostream®-Produkte werden seit 2001 erfolgreich zur Desinfektion in Schienenfahrzeugen und auf Schiffen, in zahlreichen Krankenhäusern und Kliniken und von namhaften Getränkeherstellern in der Praxis eingesetzt. Tests am Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz-Universität Hannover unter Führung von Dr. rer. nat. H.-D. Werlein bestätigten erneut die exzellente Wirksamkeit. Dr. rer. nat. Hans-Dieter Werlein ist verantwortlich für den Bereich Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie.

biofilm-uni-hannoverLEGIONELLEN UND BIOFILME NACHHALTIG BEKÄMPFEN

Legionellen (z.B. Legionella pneumophila) stellen ein wasserhygienisches Problem dar, welches oftmals unterschätzt wird. Sie sind außerdem Auslöser der Legionärskrankheit (Legionellose).

Legionellen siedeln sich in den sogenannten Biofilmen an, die von z.B. wasserstoffperoxidhaltigen Desinfektionsmitteln nur schlecht bis gar nicht bekämpft werden können. Auch Chlor hat eine weniger starke Desinfektionskraft als der in unseren Produkten vorhandene Wirkstoff Chlordioxid.

Die biostream®-Produkte sind laut aktueller Trinkwasserverordnung als Desinfektionsmittel für Trinkwasser zugelassen. Außerdem entsprechen unsere Produkte den aktuellen Anforderungen der Biozid-Richtlinie.

 

biostream® GmbH
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D-31319 Sehnde
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Telefon: +49-5138-7087838 (08:00 - 15:00 Uhr, freitags bis 12:00 Uhr)

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Rechtliche Hinweise:
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Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Sämtliche Aussagen zur Wirksamkeit beziehen sich auf die langjährige Erfahrung der biostream® GmbH, auf Angaben aus der Fachliteratur, Gesetzen, Regelwerken und auf positive Kundenreferenzen.

Gendersprache: Wie bereits 04/2019 mitgeteilt: Auf unseren Websites verwenden wir das Wort „Mitarbeiter/Kunde/Anwender“ zur einfacheren Formulierung. Als „Mitarbeiter/Kunde/Anwender“ definieren wir jedoch nicht nur die männliche Form sondern die aktuell gebräuchliche Definition (m/w/d).

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)