Die perfekte Lösung: biostream® ZERO

Als letztendlich verbleibendes zugelassenes Desinfektionsmittel laut TrinkwV 2001 ist hier der von uns eingesetzte Aktiv-Wirkstoff Chlordioxid zu nennen. Chlordioxid durchdringt den Biofilm ohne dabei mit Aminen, Zuckern und langkettigen Carbonsäuren (Bestandteilen der EPS) zu reagieren. Dadurch verbraucht es sich nur langsam im Biofilm und kann die Mikroorganismen abtöten. Es gelangt durch Diffusion bis an den conditioning film und kann dort durch die Reaktion mit Schwefelverbindungen (z.b. Proteine) die chemische Ablösung des gesamten Biofilms bewirken, der anschließend ausgespült wird.
 
Die einfache und anlagenfreie Herstellung von Chlordioxid ist durch das beim biostream® ZERO genutzte Verfahren möglich. Es handelt sich um ein Herstellverfahren nach DIN EN 12671 (Peroxodisulfat - Chlorit - Verfahren) und damit um zugelassene Stoffe für die Herstellung von Chlordioxid nach §11 TrinkwV (http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/trink11.pdf auf S.22 und S.13). Das Peroxodisulfat - Chlorit - Verfahren, wie es beim biostream® ZERO verwendet wird, ist ferner ein geprüftes Chlordioxidherstellverfahren nach DVGW-Arbeitsblatt W291. Die gefahrlose Herstellung von Chlordioxid nach diesem Verfahren ist außerdem durch die Berufsgenossenschaft bestätigt.

Durch biostream® ZERO ist eine sichere Desinfektion möglich. Es ist ein Produkt, das im Vergleich zu anderen chlorhaltigen Produkten eine geringere Korosivität aufweist, da es nahezu pH-neutral ist.

Die Möglichkeit der chlorfreien(*) Herstellung von biostream®-Chlordioxid ermöglicht es, dass es zu keinerlei Geschmacksbeeinträchtigungen unmittelbar nach der Herstellung kommt. Durch biostream® ZERO ist es möglich, Chlordioxidlösungen stabil bis zu drei Monate bei kühler und lichtgeschützter Lagerung zu halten. Das sehr gute Ausspülverhalten und die leichte Messbarkeit mit Messstäbchen gewährleistet eine schnelle und effiziente Desinfektion.

Gerne beraten wir Sie ausführlich! Rufen Sie uns an: +49-5138-7087838 

 

*) Freies Chlor nicht nachweisbar nach anerkanntem Analyseverfahren (AIETA) zum Zeitpunkt der Herstellung.