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biostream® ZEROTEST TW |
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Analysestäbchen zum Nachweis und zur halbquantitativen
Bestimmung von Chlordioxid nach TVO
Geeignet für den Nachweis von Chlordioxid in wässriger Lösung !
Nach der aktuellen
Trinkwasserverordnung müssen bei behandeltem / desinfiziertem Wasser auch die
Aufbereitungsstoffe, die für die Desinfektion eingesetzt werden, täglich auf
ihre Konzentration untersucht und dokumentiert werden. Die Kontrolle der
Konzentration des Wirkstoffes im aufbereiteten Wasser muss nach "Tabelle 1:
Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit gemäß § 11 TrinkwV 2001. a)
Für Aufbereitungsstoffe, die für die Desinfektion eingesetzt werden" der
UBA-Liste erfolgen. Die tägliche Messung hat im Rahmen der Betriebskontrolle
durch geschultes Personal zu erfolgen. Der Analysenbefund ist in einem
Betriebsbuch zu dokumentieren. Alternativ ist auch eine kontinuierliche Messung
des Wirkstoffes und Speicherung der Daten zulässig.
Der Teststreifen
Die biostream® ZEROTEST
TW-Teststreifen verügen über 6 verschiedene Farbfenster, über die folgende
Chlordioxid-Konzentrationen ermittelt werden können: <0.05 // 0,05 // 0,1 //
0,15 // 0,2 // 0,3 mg/l (ppm):

Gebrauchsanleitung
Die Reaktionszone des Teststreifens gleichmäßig 40 Sekunden im chlorfreien Probenwasser (Temperatur ca. 13 - 28°C) schwenken. Danach überschüssige Flüssigkeit vom Stäbchen abschütteln und 30 Sekunden warten. Dann Teststreifen mittig falten, so dass eine weiße Fläche hinter dem Testfenster liegt. Vergleichen Sie jetzt das Testfenster mit der Farbskala, um die exakte Chlordioxidkonzentration zu bestimmen. Verpackung nach Entnahme wieder fest verschließen. Kühl und trocken lagern. Die Teststreifen sollten nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums nicht mehr benutzt werden.
Vergleich biostream® ZEROTEST TW-Teststreifen vs. kontinuierlicher Messung mittels Anlagentechnik
Bei der kontinuierlichen Messung sind neben den Anschaffungskosten für das Messgerät noch weitere Kosten zu berücksichtigen:
- Energiekosten (für Messgerät und evtl. Pumpen)
- Frisch- bzw. Abwasserkosten für das Messwasser
- Kosten für Analysenchemikalien
- Kosten für einen automatischen Schreiber und dessen Folgekosten
(wie z. B. spezielles Papier, Tintenpatronen usw.) bzw. für
- elektronische Speicherung und Archivierung
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