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Biofilme als Quelle für pathogene Keime PDF Drucken
Rechtliche Grundlagen
Keime kommen ubiquitär (überall) in unserem Trinkwasser vor. Normalerweise werden die Grenzwerte gem. Anlage 1 zu §5 Abs. 2 und 3 der TVO 2001 nicht überschritten. Das Wasserwerk ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Werte bis zum Übergabepunkt, der Wasseruhr. In der Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2 und 3) Mikrobiologische Parameter Teil I: "Allgemeine Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch" werden als Grenzwerte in 100ml Probenwasser für Escherichia coli (E. coli), Enterokokken und Coliforme Bakterien die Anzahl der eben genannten Keime mit NULL festgelegt.

Als gesetzliche Grundlage für diese Grenzwerte ist im §5 der TVO 2001 festgelegt:

Mikrobiologische Anforderungen
(1) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
(2) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen die in Anlage 1 Teil I festgesetzten Grenzwerte für mikrobiologische Parameter nicht überschritten werden.
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Die Beseitigung des Biofilms PDF Drucken

Es gibt mehrere Desinfektionsverfahren, die zur Beseitigung der Mikroorganismen und auch des Biofilms zur Anwendung kommen. Hier unterscheidet man zum einen die physikalischen Verfahren, wie z.B. die thermische Behandlung und den Einsatz von UV-Strahlung und natürlich die chemische Behandlung.

Die physikalische Wärmebehandlung zerstört bei ca. 73°C die Mikroorganismen in dem Biofilm, der selber aber nicht angegriffen wird. D.h., dass nach erfolgter thermischer Behandlung es sehr schnell zu einer Neubesiedlung des vorhandenen nährstoffreichen Biofilms kommt und somit diese Maßnahme mit dem Nachteil eines enormen Energieaufwandes und der Gefahr der Verbrühung in kurzen Abständen immer wieder ausgeführt werden muss.

Auch die UV-Bestrahlung kann nicht sehr wirkungsvoll den Biofilm bekämpfen. Das UV-Licht wirkt nur dort, wo es einstrahlt. In der UV-Kammer werden die durch das Trinkwasser eingetragenen Mikroorganismen zerstört und in Strömungsrichtung dem Biofilm wiederum als Nahrungsergänzung zugeführt, so dass sich dieser sogar besser entwickeln kann als ohne Einsatz einer UV-Lampe. Es sind (gemäß UBA-Liste des Umweltbundesamtes) nur UV-Desinfektionsgeräte zulässig, für die nach DVGW W294-2 (A) eine Desinfektionswirksamkeit von mindestens 400 Joule/m2 erfolgreich nachgewiesen wurde. Bis zum 30.06.2012 dürfen nicht zertifizierte UV-Desinfektionsgeräte weiter verwendet werden,
a) wenn die Wirkung der Desinfektionsleistung durch eine Einzelprüfung nachgewiesen wurde (Kosten!)
b) oder UV-Desinfektionsgeräte in Kleinanlagen ohne Trinkwasserabgabe an Dritte mit Zustimmung der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde legt den erforderlichen mikrobiologischen Untersuchungsumfang fest.

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Die perfekte Lösung: biostream® ZERO PDF Drucken

Als letztendlich verbleibendes zugelassenes Desinfektionsmittel laut TrinkwV 2001 ist hier der von uns eingesetzte Aktiv-Wirkstoff Chlordioxid zu nennen. Chlordioxid durchdringt den Biofilm ohne dabei mit Aminen, Zuckern und langkettigen Carbonsäuren (Bestandteilen der EPS) zu reagieren. Dadurch verbraucht es sich nur langsam im Biofilm und kann die Mikroorganismen abtöten. Es gelangt durch Diffusion bis an den conditioning film und kann dort durch die Reaktion mit Schwefelverbindungen (z.b. Proteine) die chemische Ablösung des gesamten Biofilms bewirken, der anschließend ausgespült wird.
 
Die einfache und anlagenfreie Herstellung von Chlordioxid ist durch das beim biostream® ZERO genutzte Verfahren möglich. Es handelt sich um ein Herstellverfahren nach DIN EN 12671 (Peroxodisulfat - Chlorit - Verfahren) und damit um zugelassene Stoffe für die Herstellung von Chlordioxid nach §11 TrinkwV (http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/trink11.pdf auf S.22 und S.13). Das Peroxodisulfat - Chlorit - Verfahren, wie es beim biostream® ZERO verwendet wird, ist ferner ein geprüftes Chlordioxidherstellverfahren nach DVGW-Arbeitsblatt W291. Die gefahrlose Herstellung von Chlordioxid nach diesem Verfahren ist außerdem durch die Berufsgenossenschaft bestätigt.

Durch biostream® ZERO ist eine sichere Desinfektion möglich. Es ist ein Produkt, das im Vergleich zu anderen chlorhaltigen Produkten eine geringere Korosivität aufweist, da es nahezu pH-neutral ist.

Die Möglichkeit der chlorfreien(*) Herstellung von biostream®-Chlordioxid ermöglicht es, dass es zu keinerlei Geschmacksbeeinträchtigungen unmittelbar nach der Herstellung kommt. Durch biostream® ZERO ist es möglich, Chlordioxidlösungen stabil bis zu drei Monate bei kühler und lichtgeschützter Lagerung zu halten. Das sehr gute Ausspülverhalten und die leichte Messbarkeit mit Messstäbchen gewährleistet eine schnelle und effiziente Desinfektion.

Gerne beraten wir Sie ausführlich! Rufen Sie uns an: +49-5138-7087838 

 

*) Freies Chlor nicht nachweisbar nach anerkanntem Analyseverfahren (AIETA) zum Zeitpunkt der Herstellung.

 

 
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